Zum Inhalt springen
Foto: Krankenhausflur mit jungem Personal, das wartet

Qualitätskontrollen

In Krankenhäusern sollen Patientinnen und Patienten auf Grundlage qualitativ hochwertiger Standards und neuester wissenschaftlicher Erkentnisse versorgt werden. Der Medizinische Dienst unterstützt dieses Ziel, indem er die Qualitätsanfoderungen (z. B. an örtliche Gegebenheiten, technische Ausstattungen oder personelle Qualifikationen) stichprobenartig, anhaltspunkt- oder anlassbezogen prüft. Die qualitativen Vorgaben sind in verschiedenen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bundeseinheitlich geregelt.

Grundlage ist die Richtlinie des G-BA nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V: MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL). Auf dieser Basis beauftragen die gesetzlichen Krankenkassen den jeweils zuständigen Medizinischen Dienst im Land.

Auch in der externen stationären Qualitätssicherung wird der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt mit Kontrollen zur Richtigkeit der Dokumentation beauftragt.

Der Medizinische Dienst erstellt zu jeder Qualitätskontrolle einen Kontrollbericht, den die beauftragende Stelle und das geprüfte Krankenhaus erhalten. Einmal jährlich berichtet der Medizinische Dienst Bund dem G-BA über den Umfang und die Ergebnisse der Qualitätskontrollen.

Die Erfüllung ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Richtlinie meist die Voraussetzung für die Leistungserbringung.

Die Folgen bei einer Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen hat der G-BA in grundsätzlicher Weise in der „Qualitätsanforderungs-Durchsetzungs-Richtlinie nach § 137 Abs. 1 SGB V (QFD-RL)“ geregelt.


Inhalte der Kontrollen sind u. a. Prüfungen an die:

  • Infrastruktur und Organisation
  • sachliche und technische Ausstattung
  • personelle Verfügbarkeit und fachliche Qualifikation
  • und die Prozessqualität


Bedeutung der Qualitätskontrollen für die Krankenhausversorgung

  • mehr Transparenz
  • Voraussetzung zum Schaffen einer Planungsgrundlage für eine qualitätsorientierte Steuerung der Versorgung im Gesundheitswesen
  • Erhöhung der Qualität in der Patientenversorgung

Das Einhalten der Vorgaben trägt grundlegend zur Sicherstellung einer erreichbaren und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung bei.

Durch den neutralen Blick von außen eröffnet sich zudem eine Planungsgrundlage für eine qualitätsorientierte Steuerung im Gesundheitswesen.