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Unser Beitrag für gute Versorgung und Qualität in der Pflege

123.305 pflegefachliche Empfehlungen

... haben die Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt 2025 in den folgenden Bereichen gegeben:

pflegefachliche Empfehlungen gesamt

Grafik pflegefachliche Empfehlungen gesamt

● 93,1 % Feststellung des Pflegebedarfs

● 0,2 % Pflegehilfsmittel

● 1,9 % wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

● 4,8 % Sonstige

pflegefachliche Empfehlungen gesamt

pflegefachliche Empfehlungen gesamt

Neben Pflegebegutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfs gehören dazu auch Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln und zu Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds.

Kontinuierlich steigende Auftragszahlen infolge demografischer Entwicklungen

Auch im Jahr 2025 ist die Zahl der Begutachtungsaufträge erneut gestiegen. Diese Entwicklung steht im Einklang mit der demografischen Dynamik, die durch eine wachsende Zahl hochaltriger Menschen sowie eine steigende Pflegeprävalenz gekennzeichnet ist. Darüber hinaus ist seit dem Jahr 2020 auch in den Altersgruppen der Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie der Personen bis 74 Jahre eine kontinuierliche Zunahme der Begutachtungen in Sachsen-Anhalt zu beobachten. Den jeweiligen Begutachtungen liegen unterschiedliche pflegebegründende Diagnosen zugrunde.

Der Trend einer steigenden Inanspruchnahme pflegerischer Sozialleistungen hat sich auch im Jahr 2025 fortgesetzt. Aktuelle Prognosen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2040 mit einem weiteren Zuwachs zu rechnen ist. Diese Entwicklung stellt das Pflegesozialsystem vor erhebliche strukturelle und finanzielle Herausforderungen. Insbesondere die nachhaltige Si-cherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung pflegebedürftiger Menschen sowie die Gewährleistung einer hohen Pflegequalität werden auch künftig zentrale Aufgaben für die Politik und die maßgeblichen Akteure im Pflegesektor darstellen.

Gesetzlicher Auftrag umfassend erfüllt

Trotz weiter steigender Antragszahlen in sämtlichen Begutachtungsbereichen konnte eine fristgerechte und zugleich qualitätsgesicherte Aufgabenerfüllung sichergestellt werden.

Hierzu zählen insbesondere:

→ die fristgerechte Durchführung von Pflegebegutachtungen,
→ die sachgerechte und unabhängige Begutachtung vermuteter Pflegefehler sowie
→ die vollumfängliche Durchführung von Qualitätsprüfungen einschließlich beratender Begleitung von Pflegeeinrichtungen.

Mit dieser umfassenden Aufgabenwahrnehmung leistet der Geschäftsbereich Pflege einen zentralen Beitrag zur Sicherung gesetzlicher Leistungsansprüche, zur Gewährleistung der Si-cherheit der pflegebedürftigen Menschen sowie zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Versorgungsqualität.

Insgesamt steht das Jahr 2025 für eine Balance zwischen Stabilität und Innovation, eine verlässliche Aufgabenerfüllung unter steigenden Anforderungen, eine hohe Akzeptanz bei antragstellenden Personen und Einrichtungen sowie eine konsequente Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie.

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