Pflegefachliche Versorgung
Unser Beitrag für gute Versorgung und Qualität in der Pflege
123.305 pflegefachliche Empfehlungen
... haben die Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt 2025 in den folgenden Bereichen gegeben:
pflegefachliche Empfehlungen gesamt
Grafik pflegefachliche Empfehlungen gesamt
● 93,1 % Feststellung des Pflegebedarfs
● 0,2 % Pflegehilfsmittel
● 1,9 % wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
● 4,8 % Sonstige
pflegefachliche Empfehlungen gesamt
pflegefachliche Empfehlungen gesamt
Neben Pflegebegutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfs gehören dazu auch Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln und zu Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds.
Kontinuierlich steigende Auftragszahlen infolge demografischer Entwicklungen
Auch im Jahr 2025 ist die Zahl der Begutachtungsaufträge erneut gestiegen. Diese Entwicklung steht im Einklang mit der demografischen Dynamik, die durch eine wachsende Zahl hochaltriger Menschen sowie eine steigende Pflegeprävalenz gekennzeichnet ist. Darüber hinaus ist seit dem Jahr 2020 auch in den Altersgruppen der Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie der Personen bis 74 Jahre eine kontinuierliche Zunahme der Begutachtungen in Sachsen-Anhalt zu beobachten. Den jeweiligen Begutachtungen liegen unterschiedliche pflegebegründende Diagnosen zugrunde.
Der Trend einer steigenden Inanspruchnahme pflegerischer Sozialleistungen hat sich auch im Jahr 2025 fortgesetzt. Aktuelle Prognosen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2040 mit einem weiteren Zuwachs zu rechnen ist. Diese Entwicklung stellt das Pflegesozialsystem vor erhebliche strukturelle und finanzielle Herausforderungen. Insbesondere die nachhaltige Si-cherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung pflegebedürftiger Menschen sowie die Gewährleistung einer hohen Pflegequalität werden auch künftig zentrale Aufgaben für die Politik und die maßgeblichen Akteure im Pflegesektor darstellen.
Gesetzlicher Auftrag umfassend erfüllt
Trotz weiter steigender Antragszahlen in sämtlichen Begutachtungsbereichen konnte eine fristgerechte und zugleich qualitätsgesicherte Aufgabenerfüllung sichergestellt werden.
Hierzu zählen insbesondere:
→ die fristgerechte Durchführung von Pflegebegutachtungen,
→ die sachgerechte und unabhängige Begutachtung vermuteter Pflegefehler sowie
→ die vollumfängliche Durchführung von Qualitätsprüfungen einschließlich beratender Begleitung von Pflegeeinrichtungen.
Mit dieser umfassenden Aufgabenwahrnehmung leistet der Geschäftsbereich Pflege einen zentralen Beitrag zur Sicherung gesetzlicher Leistungsansprüche, zur Gewährleistung der Si-cherheit der pflegebedürftigen Menschen sowie zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Versorgungsqualität.
Insgesamt steht das Jahr 2025 für eine Balance zwischen Stabilität und Innovation, eine verlässliche Aufgabenerfüllung unter steigenden Anforderungen, eine hohe Akzeptanz bei antragstellenden Personen und Einrichtungen sowie eine konsequente Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie.
Inhalte Pflege
Fachkompetenz
Starke Expertise im Team
Unser Team der pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter besteht aus vielfältiger Fachkompetenz
Unsere Arbeit basiert auf dem Wissen und den Fähigkeiten unserer Mitarbeitenden. Fachliche Qualifikationen sind zum einen die Voraussetzung für exzellente Arbeit und schaffen zum anderen das Vertrauen in unsere Leistung.
In einer Zeit rasanten Wandels sichern fundierte Kenntnisse unsere Expertise und ermöglichen uns, komplexe Herausforderungen zu meistern. Nur wer sein Fachgebiet beherrscht, kann fachliche Verantwortung übernehmen. Unsere Kolleginnen und Kollegen tun das mit freiwilligem Engagement sogar über den regulären Rahmen hinaus. Das kommt den Menschen zugute, die von unserer Arbeit profitieren, unterstützt die fachliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen und schafft den Antrieb zur Weiterentwicklung.
Fachkompetenzen der pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter
Fachkompetenzen der pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter
● 121 Gesundheits- und Krankenpfleger
● 28 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
● 31 Altenpflegerinnen und Altenpfleger
● 5 Fachkräfte für Anästhesie und Intensivpflege
● 9 Fachkräfte für Außerklinische Beatmung
● 3 Fachkräfte für Gerontologie
● 8 Fachkräfte für Palliativpflege
Grafik Fachkompetenzen der pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter
Zusätzliche Kompetenzen
Außerdem:
| 44 | mit Berufserfahrung als Pflegedienst-/Heimleitung | 41 | mit Weiterbildung zur/zum Zertifizierten Pflegesachverständigen |
| 40 | mit Weiterbildung TQM-Auditor/ Qualitätsmanagement | 7 | mit Berufserfahrung als Stations- oder Wohnbereichsleitung |
| 12 | pflegerischem bzw. gesundheitsförderndem Schwerpunkt (z. B. Pflegewissenschaften, Gesundheitsmanagement) | ||
Digitalisierung als Effizienz- und Qualitätsmotor
Konsequent wurden im Jahr 2025 digitale Prozesse weiterentwickelt. So wurde u. a. ein digitaler Fragebogen zur Vorbereitung der Pflegebegutachtung implementiert, der den Begutachtungsprozess entscheidend modernisiert und die Begutachtung besser vorbereitet.
Der digitale Fragebogen, der im Einklang mit der Digitalisierungsstrategie des Bundesminis-teriums für Gesundheit steht, wird mittlerweile gut genutzt. Schon mehr als die Hälfte (51,5 %) der antragstellenden Personen bereiten damit ihren Hausbesuch zur Feststellung der Pflege-bedürftigkeit vor. Ebenso wird fast die Hälfte (45 %) aller Pflegebegutachtungen in Pflege-heimen auf diese Weise im Vorfeld mit wichtigen Informationen unterstützt. Dies führt zu einer effizienteren Vorbereitung und Durchführung der Begutachtungen und entlastet zugleich Pflegeeinrichtungen und Angehörige, da die Dateneingabe orts- und zeitunabhängig erolgen kann. Die positiven Rückmeldungen zur Anwenderfreundlichkeit des Fragebogens sowie die erfreulichen Rücklaufquoten unterstreichen die hohe Praxistauglichkeit und Akzeptanz. Gleichzeitig verdeutlicht die wachsende Zufriedenheit damit, dass das Bild von älteren Menschen mit geringen digitalen Kompetenzen längst veraltet ist. Zunehmend steigt der Anteil digital fähiger Seniorinnen und Senioren. Bei Bedarf holen sich diese zudem Hilfe über spezielle öffentliche Angebote oder das persönliche Umfeld.
Zitat digitaler Fragebogen
„Wir sind sehr froh, dass die anfänglichen Startschwierigkeiten rund um unseren digitalen Fragebogen allmählich nachlassen und wir vereinzelt sogar lobende Worte dazu erhalten.“
Nicole Kurze, Mitarbeiterin im Gutachtenservice
Ausbau ortsunabhängiger Begutachtungsformate
weiter Einleitungstext Pflegebegutachtungen
Ausbau ortsunabhängiger Begutachtungsformate
Der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt erprobt zusammen mit anderen Medizinischen Diensten in einem wissenschaftlichen Projekt die Begutachtung per Video. Das soll dem Wunsch nachkommen, die Begutachtungsformate auf Grundlage der fachlichen Einschätzung weiter zu flexibilisieren. Im ersten Schritt wurden dazu Daten erhoben und anschließend sogenannte Experteninterviews durchgeführt. Die wissenschaftliche Befragung der Fachpersonen endete Anfang 2026. Nun beginnt die Auswertungsphase.
In 114.771 Pflegebegutachtungen ...
... haben die Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt 2025 ermittelt, ob und in welchem Umfang Pflegebedarf besteht.
Das waren 5,4 % mehr pflegefachliche Empfehlungen als im Vorjahr.
Entwicklungen der Begutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfs
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| 73.944 | 76.768 | 86.676 | 89.716 | 95.273 | 106.315 | 108.900 | 114.771 |
Infokästen
💡 Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, beauftragt die Pflegekasse den jeweils zuständigen Medizinischen Dienst.
💡 Maßstab für die Begutachtung ist der Grad der Selbstständigkeit des Menschen. Die zentrale Frage ist, wie selbstständig der Mensch seinen Alltag bewältigen kann.
Ergebnisse der Pflegebegutachtungen 2025
Ergebnisse der Pflegebegutachtungen 2025
Antragsarten
Antragsarten |
● 48.366 Erstanträge |
● 54.086 Höherstufungen |
● 12.319 weitere Antragsarten |
Grafik Begutachtungsform
Ergebnisse der Pflegebegutachtungen 2025
● 7,4 % kein Pflegebedarf
● 18,7 % Pflegegrad 1
● 32,8 % Pflegegrad 2
● 22,6 % Pflegegrad 3
● 11,3 % Pflegegrad 4
● 7,2 % Pflegegrad 5
Grafik Antragsarten
Begutachtungsformen
● 64.137 Hausbesuch
● 29.739 Auf Grundlage von Unterlagen & Befunden
● 20.895 Telefoninterview
Zitat Telefoninterview
Die jährlichen Rückmeldungen der Versicherten zur Umsetzung der Pflegebegutachtung zeigen uns, dass strukturierte Telefoninterviews sehr positiv aufgenommen werden. Mehr Abwechslung sollen künftig Tage mit einem Mix aus Hausbesuchen, Telefoninterviews und Begutachtungen nach Aktenlage schaffen. Unser Auftragsmanagement bereitet das Planen solcher Mischtouren schon vor.
Robin Stäbner, Pflegefachlicher Gutachter
Empfehlungen zum Erhalt der Selbstständigkeit
Empfehlungen zum Erhalt der Selbstständigkeit
● 1,9 % Reha-Empfehlungen
● 38,4 % mindestens eine Hilfsmittelempfehlung
● 84,8 % mindestens eine Empfehlung eines Heilmittels oder anderer therapeutischer Maßnahmen
● 31,8 % Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
● 54,3 % mindestens eine sonstige Empfehlung
Hilfsmittelempfehlungen
Hilfsmittelempfehlungen
Hilfsmittelempfehlungen können sein:
Hausnotruf, Pflegebett, Schieberollstuhl, Rollator, Toilettensitzerhöhung, Duschhocker.
Empfehlungen zu Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes
Empfehlungen zu Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes
Empfehlungen zu Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes können z. B. sein:
Umbauten für bodengleiche Dusche, Entfernen von Schwellen und Stufen, Einbau Treppenlift, Übernahme Umzugskosten.
Heilmittelempfehlungen
Heilmittelempfehlungen
Heilmittelempfehlungen können sein:
Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
Sonstige Empfehlungen
Sonstige Empfehlungen
Sonstige Empfehlungen können z. B. sein:
Edukative Maßnahmen, Präventive Maßnahmen, Beratung zu Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach § 20 SGB V, Veränderung der Pflegesituation.
Empfehlung zur medizinischen Rehabilitation
Empfehlung zur medizinischen Rehabilitation
Der sozialgesetzlich verankerte Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ soll Pflegebedürftigkeit verhindern und bei bestehender Pflegebedürftigkeit den Hilfebedarf reduzieren. Daher schauen die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes bei jeder Pflegebegutachtung, ob und in welchem Umfang Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind.
Eine Empfehlung zur medizinischen Rehabilitation gilt direkt als Antrag nach § 14 SGB IX, wenn die betreffende Person einverstanden ist.
Die Empfehlung zur medizinischen Rehabilitation wird im Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt ärztlich geprüft.
Erfolgte in den letzten Jahren eine Reha?
Pflegebedarf/Antwort auf die Frage: Erfolgte in den letzten Jahren eine Reha? |
kein Pflegebedarf |
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
| ● nein | 8,48 % | 22,03 % | 36,50 % | 21,98 % | 8,44 % | 2,58 % |
| ● im letzten Jahr | 9,46 % | 22,40 % | 38,49 % | 21,62 % | 6,21 % | 1,82 % |
| ● in den letzten 1-4 Jahren | 10,66 % | 23,53 % | 38,88 % | 20,28 % | 5,21 % | 1,43 % |
Feststellung des Pflegebedarfs
Pflegebedarf nach Altersgruppen
Pflegebedarf/Altersgruppen | kein Pflegebedarf | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
| Kinder bis 18 Monate | 26,20 % | 2,18 % | 21,83 % | 33,19 % | 13,10 % | 3,49 % |
| Kinder bis 12 Jahre | 7,62 % | 19,15 % | 44,25 % | 23,53 % | 4,39 % | 1,07 % |
| Erwachsene bis 74 Jahre | 12,54 % | 23,12 % | 33,13 % | 18,43 % | 7,56 % | 5,21 % |
| Erwachsene ab 75 Jahre | 4,14 % | 15,95 % | 32,06 % | 25,13 % | 13,95 % | 8,77 % |
TOP 3 der pflegebegründenden Diagnosen* nach Altersgruppen
Der Blick auf die pflegebegründenden Diagnosen ermöglicht präventive Ansätze, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder bei bestehender Pflegebedürftigkeit die Fähigkeiten und damit die Selbstständigkeit zu fördern. Das kann zum Beispiel eine Reha-Empfehlung nach dem im Sozialgesetz verankerten Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ sein.
Bei jeder Pflegebegutachtung schätzen unsere Pflegefachkräfte ein, ob und in welchem Umfang Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind. Wird eine Reha empfohlen, gilt dies nach dem Sozialgesetzbuch direkt als Antrag, wenn die betreffende Person einverstanden ist.
Altersgruppe | Kinder bis 18 Monate | Kinder bis 12 Jahre | Erwachsene bis 74 Jahre | Erwachsene ab 75 Jahre | |||||||||
Diagnose | P07 | Q90 | Q21 | F83 | F90 | F80 | U50 | J44 | U51 | U50 | U51 | I50 | |
Anzahl | 35 | 22 | 13 | 1.146 | 642 | 543 | 5.132 | 3.535 | 3.011 | 14.989 | 12.025 | 10.577 | |
F80: Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache; F83: Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörungen; F90: Hyperkinetische Störungen (krankhaft gesteigerte Bewegungsaktivität oder motorische Unruhe); I50: Herzinsuffizienz; J44: Sonstige chronische obstruktive (verengende) Lungenkrankheit; P07: Störungen im Zusammenhang mit kurzer Schwangerschaftsdauer und niedrigem Geburtsgewicht, anderenorts nicht klassifiziert; Q21: Angeborene Fehlbildungen der Herzsepten (Trennwände); Q90: Down-Syndrom; U50: Motorische Funktionseinschränkung; U51: Kognitive Funktionseinschränkung (das Denken, Wissen und Erkennen betreffend)
* Diagnosen nach ICD 10 sagen für sich allein nichts über die Pflegebedürftigkeit aus. Dennoch gibt es Diagnosen, die ursächlich für die Einschränkung der Selbstständigkeit und damit pflegerelevant sind und Pflegebedarf begründen können.
Feststellung des Pflegebedarfs
Entwicklung der Begutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfs nach Altersgruppen
Jahr/Altersgruppen | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Kinder bis 18 Monate | 0,2 % | 0,2 % | 0,2 % | 0,2 % | 0,2 % | 0,2 % |
| Kinder bis 12 Jahre | 2,0 % | 2,2 % | 2,3 % | 2,6 % | 2,7 % | 2,9 % |
| Erwachsene bis 74 Jahre | 27,9 % | 29,6 % | 30,0 % | 32,2 % | 35,0 % | 36,7 % |
| Erwachsene ab 75 Jahre | 69,9 % | 67,9 % | 67,5 % | 65,0 % | 62,1 % | 60,1 % |
Pflegebedarf nach Geschlecht
Pflegebedarf nach Geschlecht | kein Pflegebedarf | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
| männlich | 7,53 % | 17,16 % | 32,89 % | 23,18 % | 11,61 % | 7,63 % |
| weiblich | 7,26 % | 19,73 % | 32,73 % | 22,25 % | 11,11 % | 6,93 % |
Feststellung des Pflegebedarfs
Pflegebedarf nach Versorgungsform
| 🏡 ambulant (Pflegeperson/-dienst): 102.823 | 💒 stationär (Pflegeheim): 11.224 | ⛪ in vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen: 724 |
Pflegebegutachtungen 2025 nach prozentualem Anteil der Versorgungsformen
Pflegebedarf/ Versorgungsform | kein Pflegegrad | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
| ● ambulant | 8,13 % | 20,59 % | 35,58 % | 22,23 % | 8,66 % | 4,81 % |
| ● stationär | 0,45 % | 1,04 % | 7,83 % | 26,06 % | 35,34 % | 29,28 % |
| ● vollstationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung | 6,77 % | 15,88 % | 24,03 % | 28,18 % | 16,71 % | 8,43 % |
Entwicklung des prozentualen Anteils der Versorgungsformen
| Versorgungsform/Jahr | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
● ambulant | 84,2 % | 84,8 % | 86,2 % | 87,3 % | 89,3 % | 89,6 % |
● stationär | 14,9 % | 14,3 % | 13,0 % | 12,0 % | 10,2 % | 9,8 % |
● vollstationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung | 0,9 % | 0,9 % | 0,8 % | 0,7 % | 0,5 % | 0,6 % |
Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich, so lange wie möglich zu Hause im gewohnten Umfeld zu bleiben. Pflegeleistungen werden deshalb überwiegend ambulant erbracht. Das kann sich unterschiedlich gestalten und findet sich in den verschiedenen Antragsarten wieder: Übernehmen ausschließlich Angehörige oder andere Bezugspersonen die pflegerische Versorgung, wird Pflegegeld beantragt. Ist nur ein Pflegedienst im Einsatz, werden Pflegesachleistungen beantragt. Kümmern sich Angehörige und Pflegedienst gemeinsam um die Pflege, dann ist das eine Kombileistung, die Pflegegeld und Sachleistungen umfasst.
Prozentualer Anteil beantragter ambulanter Leistungen 2025
| Pflegegrad/beantragte ambulante Leistung | kein Pflegegrad | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
● Pflegegeld | 9,02 % | 22,20 % | 38,14 % | 21,29 % | 6,32 % | 3,02 % |
● Pflegesachleistung | 10,97 % | 25,75 % | 35,62 % | 15,44 % | 7,00 % | 5,22 % |
● Kombileistung (Geld- u. Sachleistung) | 5,68 % | 16,13 % | 30,56 % | 25,76 % | 13,67 % | 8,21 % |
● Kurzzeitpflege | 16,67 % | 0,00 % | 0,00 % | 66,70 % | 16,67 % | 0,00 % |
Entwicklung der Antragsarten
| Jahr/Antragsart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
● Pflegegeld | 41,4 % | 43,0 % | 45,4 % | 49,7 % | 52,7 % | 54,7 % |
● Pflegesachleistung | 7,4 % | 7,1 % | 7,7 % | 7,4 % | 7,1 % | 7,0 % |
● Kombileistung (Geld- u. Sachleistung) | 35,4 % | 34,7 % | 33,0 % | 30,2 % | 29,5 % | 29,7 % |
Zufriedenheit mit der Pflegebegutachtung
Jedes Jahr wird ein Teil der Menschen, für die der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt den individuellen Pflegebedarf feststellt, von einem unabhängigen Institut nach der Zufriedenheit mit der Umsetzung gefragt.
Die sehr guten Ergebnisse der Zufriedenheitsbefragungen im Bereich der Pflegebegutachtung belegen die hohe fachliche Kompetenz und die strukturierte Gutachtenerstellung. Damit wird nicht „nur geprüft“, sondern aktiv zur Qualitätsentwicklung beigetragen.
Die freiwilligen Rückmeldungen aus dem Jahr 2025 zeigen, dass die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt sehr zufriedenstellend realisiert wird.
Zufriedenheit mit der Umsetzung der Pflegebegutachtung im Hausbesuch
807 Hausbesuche wurden anhand von Fragebögen ausgewertet.
● 89,2 % zufrieden
● 6,6 % teilweise zufrieden
● 4,2 % unzufrieden
Persönliche Rückmeldungen
💬 Alles bestens, alles ok., insgesamt (sehr) zufrieden
💬 Zufrieden mit der Gutachterin/ dem Gutachter
💬 Keine Beanstandung/keine Verbesse-rungsvorschläge
💬 Mangelhafte Kompetenz/Qualifikation des Gutachters/mangelhafte Vorberei-tung
💬 Zu wenig Zeit/Zeitdruck des Gutachters
💬 Bereitgelegte Unterlagen nicht berück-sichtigt
💬 Detaillierter, individueller auf Pflege-bedürftige und Angehörige eingehen/ alles umfassend berücksichtigen/ mehr Verständnis
💬 Krankheitsbild nicht vollumfänglich berücksichtigt (v. a. psychische Aspekte, Demenz)
Zufriedenheit mit der Umsetzung im strukturierten Telefoninterview
589 Telefoninterviews wurden anhand von Fragebögen ausgewertet.
● 84,6 % zufrieden
● 12,2 % teilweise zufrieden
● 3,2 % unzufrieden
Persönliche Rückmeldungen
💬 Alles bestens, alles o.k., insgesamt (sehr) zufrieden
💬 Zufrieden mit der Gutachterin/ dem Gutachter
💬 Wunsch nach persönlicher Begutachtung
💬 Keine Beanstandung/keine Verbesserungs-vorschläge
💬 Zufrieden mit der Begutachtung/mit dem Ablauf/mit dem Prozess
💬 Detaillierter, individueller auf Pflegebe-dürftige und Angehörige eingehen/alles um-fassend berücksichtigen/mehr Verständnis
💬 Ergebnis der Pflegebegutachtung nicht transparent/nachvollziehbar z. B. Inhalt des Gespräches stimmt nicht mit dem Inhalt des Gutachtens überein
💬 Krankheitsbild nicht vollumfänglich berücksichtigt (v. a. psychische Aspekte, Demenz)
Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen
Pflegebedürftige Menschen brauchen besonderen Schutz und haben Anspruch auf eine hochwertige Pflege. Der Medizinische Dienst prüft deshalb jedes Jahr 90 Prozent aller Pflegedienste und Pflegeheime die Qualität und unterstützt damit eine gute pflegerische Versorgung.
Beratungsorientierte Qualitätsentwicklungen in Pflegeeinrichtungen
Auch im Jahr 2025 wurden die Pflegeeinrichtungen systematisch und kontinuierlich bei der Weiterentwicklung ihrer Ergebnisqualität begleitet. Die Zusammenarbeit gestaltet sich dabei partnerschaftlich, auf Augenhöhe und beratungsorientiert. Mit Blick auf das Jahr 2026 steht die Implementierung der neuen Qualitätsprüfrichtlinie für ambulante Pflegedienste an. Bereits im Jahr 2025 haben unsere Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer die Einrichtungen frühzeitig zu wesentlichen Änderungen und zentralen Aspekten der neuen Richtlinie beraten und vorbereitet. Der konsequente Fokus auf die Ergebnisqualität entspricht der Weiterent-wicklung des indikatorengestützten Qualitätssystems gemäß § 113 SGB XI und leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Qualitätsentwicklung in der Pflege.
1.358 Qualitätsprüfungen
... führte der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 durch.
● 384 in stationären Einrichtungen
● 336 in teilstationären Einrichtungen
● 638 in ambulanten Einrichtungen
darunter 97 Anlassprüfungen* aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen auf Missstände in Pflegeeinrichtungen.
*Mit einer Anlassprüfung können Beschwerden über Pflegemängel gezielt von den Qualitätsprüfern des Medizinischen Dienstes überprüft werden. Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen bekommen dadurch konkrete Hinweise zu ihren Bedenken. Für die Einrichtung ergibt sich aus der Anlassprüfung die Chance, sich weiter zu verbessern und zu entwickeln. Die Anzahl an Anlassprüfungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 73 auf 97 erhöht.
34 unangemeldete Regelprüfungen
Die Landesverbände der Pflegekassen prüfen, ob Voraussetzungen für eine unangekündigte Regelprüfung vorliegen. Das ist für vollstationäre Langzeitpflegeeinrichtungen z. B. dann der Fall, wenn vor einem Prüfauftrag innerhalb der letzten 12 Monate keine Indikatoren erhoben wurden, unvollständige Daten an die Datenauswertungsstelle übermittelt wurden oder im Rahmen der statistischen Plausibilitätsprüfung eine mangelnde Plausibilität der Daten festgestellt wurde.
41 Einrichtungen profitierten von einem verlängerten Prüfrhythmus
Pflegeheime, die mit ihrer vollstationären Pflege im bundesweiten Vergleich ein hohes Qualitätsniveau erreichen, profitieren von einem längeren Prüfrhythmus. Die nächste Prüfung erfolgt dann statt nach einem Jahr erst nach zwei Jahren. Anlassprüfungen sind dennoch jederzeit möglich.
Gemeinsame Verantwortung für die Versorgungsqualität in Sachsen-Anhalt
Seit dem Jahr 2025 stärkt das Kooperationsbündnis Pflege die landesweite Zusammenarbeit der maßgeblichen Akteure im Pflegesektor. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei auf der Sicherstellung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der Pflegequalität, dem Abbau bürokratischer Belastungen, der Umsetzung des Strukturmodells sowie der nachhaltigen Stärkung der pflegefachlichen Kompetenz. Durch diese strategische Ausrichtung leistet das Bündnis einen wichtigen Beitrag zur systematischen Stabilisierung der pflegerischen Versorgung im Land. Zugleich fördert es einen konstruktiven, lösungsorientierten Dialog zwischen den beteiligten Institutionen. Mit dem Kooperationsbündnis Pflege wurde zudem ein struktureller Rahmen geschaffen, um gemeinsam mit Partnern im Gesundheitswesen die pflegerische Versorgung nachhaltig zu stärken. Damit übernimmt der Geschäftsbereich Pflege Verantwortung über die reine Prüftätigkeit hinaus und wirkt aktiv an der Weiterentwicklung des Systems mit.
Qualitätsbereiche
→ Bereich 1: Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung (Prüfbogen A*)
1.1 Unterstützung im Bereich Mobilität
1.2 Unterstützung bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
1.3 Unterstützung bei Kontinenzverlust, Kontinenzförderung
1.4 Unterstützung bei der Körperpflege
→ Bereich 2: Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Prüfbogen A*)
2.1 Medikamentöse Therapie
2.2 Schmerzmanagement
2.3 Wundversorgung
2.4 Unterstützung bei besonderen medizinisch-pflegerischen Bedarfslagen
2.5 Unterstützung bei der Bewältigung von sonstigen therapiebedingten Anforderungen
→ Bereich 3: Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte (Prüfbogen A*)
3.1 Unterstützung bei Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung
3.2 Unterstützung bei der Beschäftigung und Kommunikation
3.3 Nächtliche Versorgung
→ Bereich 4: Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen (Prüfbogen A*)
4.1 Aufnahme in die Tagespflege/Unterstützung der versorgten Person in der Eingewöhnungsphase nach dem Einzug
4.2 Überleitung bei Krankenhausaufenthalten
4.3 Unterstützung von Tagespflegegästen/versorgten Personen mit herausfordernd erlebten Verhalten und psychischen Problemlagen
4.3 Freiheitsentziehende Maßnahmen
→ Bereich 5: Bedarfsübergreifende Qualitätsaspekte(Prüfbogen B**)
5.1 Abwehr von Risiken und Gefährdungen
5.2 Biografieorientierte Unterstützung
5.3 Einhaltung von Hygieneanforderungen
5.4 Hilfsmittelversorgung
5.5 Schutz von Persönlichkeitsrechten und Unversehrtheit
→ Bereich 6: Einrichtungsinterne Organisation und Qualitätsmanagement (Prüfbogen B**)
6.1 Qualifikation der und Aufgabenwahrnehmung durch die verantwortliche Pflegefachkraft
6.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Behebung von Qualitätsdefiziten
6.3 Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen
* Prüfbogen A = Beurteilung der personenbezogenen Versorgung ** Prüfbogen B = Beurteilung auf der Einrichtungsebene ● spezielle Anforderungen an stationäre Einrichtungen
Personenstichprobe zeigt Versorgungsqualität in stationären Einrichtungen
Im Zentrum der Qualitätsprüfungen steht die umfassende, individuelle Versorgungssituation des Pflegebedürftigen. Mobilität und Selbstversorgung, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen, aber auch die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte werden in die Qualitätsprüfung einbezogen. Die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst basiert auf der Inaugenscheinnahme von neun stichprobenhaft ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie einem persönlichen Gespräch mit ihnen, um die Versorgungsqualität zu untersuchen. Darüber hinaus prüft der Medizinische Dienst bei sechs Personen aus der Stichprobe die Plausibilität der Indikatorendaten, die die Pflegeeinrichtung selbst ermittelt und an die Datenauswertungsstelle übermittelt hat. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Fachgespräch mit den Pflegekräften vor Ort über die Prüfergebnisse der Personenstichprobe. Dabei ist die pflegefachliche Beratung des Medizinischen Dienstes von großer Bedeutung.
Zufriedenheit mit den Qualitätsprüfungen
Die sehr guten Ergebnisse der Zufriedenheitsbefragungen im Bereich der Qualitätsprüfung bestätigen das hohe Vertrauen der Einrichtungen in die Arbeit unseres Dienstes. Zugleich unterstreichen die Rückmeldungen aus den Einrichtungen den wahrgenommenen Beratungseffekt und die fachliche Unterstützung im Rahmen der Prüfungen. Die sehr guten Ergebnisse der Zufriedenheitsbefragungen im Bereich der Qualitätsprüfungen belegen die hohe fachliche Kompetenz, die strukturierte Prüfberichtserstellung und die beratungsorientierte Zusammenarbeit mit den Pflegeeinrichtungen. Die Arbeit des Geschäftsbereichs ist geprägt von Professionalität, Transparenz und einer kooperativen Haltung auf Augenhöhe. Damit wird nicht „nur geprüft“, sondern aktiv zur Qualitätsentwicklung beigetragen.
Auf die Nachfrage: „Wie zufrieden waren Sie insgesamt mit der Prüfung?“ antworteten 196 ambulante Pflegeeinrichtungen:
● 83,7 % zufrieden
● 14,3 % überwiegend zufrieden
● 0,5 % überwiegend unzufrieden
● 1,5 % unzufrieden
... und 212 stationäre Pflegeeinrichtungen plus Kurzzeit- und Tagespflegen:
- ● 89,2 % zufrieden
- ● 9,0 % überwiegend zufrieden
- ● 1,4 % überwiegend unzufrieden
- ● 0,5 % unzufrieden