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Gemeinsam für gute Versorgung

Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt benötigen für eine fundierte sozialmedizinische Stellungnahme zur jeweiligen Fragestellung der Krankenkasse Befunde, Entlassungsberichte, Verordnungen für Medikamente und Hilfsmittel oder die Pflegedokumentation. Fehlen solche Unterlagen, werden Leistungserbringer wie z. B. die behandelnden Ärtinnen und Ärzten mit einer Befundanforderung (gem. § 275 SGB V) über die Kranken- und Pflegekasse um Unterstützung gebeten.

Digitales MiMa für Ärztinnen und Ärzte

Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten

Damit Praxen bei Befundanforderungen weniger Zeit für Ausdrucken, Kopieren und Versenden aufbringen müssen, sondern mehr Zeit für Patientinnen und Patienten haben, soll der Informatiosaustausch im Idealfall völlig papierlos, schnell und aufwandsarm stattfinden. Zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen‑Anhalt (KVSA) haben wir als regionaler Medizinischer Dienst dafür eine geeignete, datenschutzkonforme Grundlage über die Telematik-Infrastruktur (TI) mittels KIM (Kommunikation im Medizinwesen) geschaffen.

Über das etablierte Verfahren des eArztbriefs können Praxen den Weiterleitungsbogen (Muster 86), zugehörige Formulare (z. B. Muster 11, 20, 25, 52, 53, 61 ff. und angefragte Dokumente) und Behandlungsunterlagen elektronisch via KIM an uns als Medizinischen Dienst [befunde@md-san.kim.telematik] mit dem Betreff mit dem Betreff ## KKH283018510001002 (Aktenzeichen MiMa) übermitteln. Das vereinfacht die gemeinsame Kommunikation erheblich und kommt durch die beschleunigte Zuarbeit und den Zeitgewinn am Ende der Versorgung der Patientinnen und Patienten zugute.

Wie genau das funktioniert und welche technischen Voraussetzungen dafür notwendig sind, veranschaulicht die KVSA auf ihrer thematischen Internetseite: https://www.kvsa.de/praxis/it-praxis/ti-anwendungen/mima

Hier finden sich außerdem Hinweise zum Abrechnen von Befundübermittlungen nach § 275 SGB V, eine Kurzanleitung zum MiMa via KIM, ein Infonewsletter sowie Kontakte zu wichtigen Ansprechpersonen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Medizinische Dienst hat Checklisten erstellt, welche Unterlagen für welchen Begutachtungsanlass benötigt werden.

Die Krankenkasse fordert die Unterlagen beim jeweiligen Leistungserbringer an und teilt diesem mit, wohin die Unterlagen per Mitteilungsmanagement (MiMa) gesendet werden müssen. Gleichzeitig teilt die Krankenkasse dem Medizinischen Dienst mit, was genau bei wem angefordert wurde. Wenn die Unterlagen beim Medizinischen Dienst eingegangen sind, kann die Begutachtung stattfinden.

ZI: Info-Box mit Unterlagen für die Begutachtung (Checklisten für KK)

Informationen sicher teilen

Bei der Übermittlung von Gesundheitsdaten spielt der Datenschutz eine wesentliche Rolle. Brief- und Postgeheimnis sichern den Versand in Papierform. Das Fernmeldegeheimnis die digitale Übermittlung.

Akkordeon Mitteilungsmanagement