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Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler aus Medizin und Pflege können sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden. Die Krankenkasse beauftragt den Medizinischen Dienst, ein sozialmedizinisches Gutachten zur Klärung des Verdachts zu erstellen. Das Gutachten ist für den Versicherten kostenfrei und kann vor Gericht oder gegenüber dem Behandelnden bzw. der Haftpflichtversicherung verwendet werden.

770 sozialmedizinische Empfehlungen zu Behandlungs- und Pflegefehlern, davon 397 mit einem ausführlichen Gutachten*

* In manchen Fällen lässt sich recht unaufwendig einschätzen, ob ein Behandlungs- oder Pflegefehler vorliegt. Dann ist kein umfängliches Gutachten notwendig. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Komplikationen auch bei fachgerechtem Handeln nicht sicher zu vermeiden sind (wie z. B. eine Wundheilungsstörung nach einer Operation).

Behandlungs- und Pflegefehler nach Fachgebieten

● 33,0 % Orthopädie und Unfallchirurgie

● 19,7 % Chirurgische Fachgebiete

● 14,6 % Pflege

● 14,9 % weitere Fachgebiete

● 8,8 % Innere Medizin und Allgemeinmedizin

● 4,5 % Zahnmedizin

● 4,5 % Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Behandlungs- und Pflegefehler nach Versorgungsorten

Versorgungsort/Anzahl nach Bereich

Krankenhaus

ambulant

Pflegeeinrichtung

Sonstiges

● Behandlungsfehler

264

72

2

1

● Pflegefehler

17

1

40

0

Vermutete Behandlungs- und Pflegefehler nach Häufigkeit und bestätigtem Verdacht

Ergebnis/Anzahl nach Bereich

ausführliche Gutachten

kein Fehler mit erstattungsfähigem Schaden

Fehler mit erstattungsfähigem Schaden

● Behandlungsfehler

339

263

76

● Pflegefehler

58

42

16