Unser Beitrag zu Behandlungs- und Pflegefehlern im Jahr 2025
Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler aus Medizin und Pflege können sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden. Die Krankenkasse beauftragt den Medizinischen Dienst, ein sozialmedizinisches Gutachten zur Klärung des Verdachts zu erstellen. Das Gutachten ist für den Versicherten kostenfrei und kann vor Gericht oder gegenüber dem Behandelnden bzw. der Haftpflichtversicherung verwendet werden.
770 sozialmedizinische Empfehlungen zu Behandlungs- und Pflegefehlern, davon 397 mit einem ausführlichen Gutachten*
* In manchen Fällen lässt sich recht unaufwendig einschätzen, ob ein Behandlungs- oder Pflegefehler vorliegt. Dann ist kein umfängliches Gutachten notwendig. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Komplikationen auch bei fachgerechtem Handeln nicht sicher zu vermeiden sind (wie z. B. eine Wundheilungsstörung nach einer Operation).
Behandlungs- und Pflegefehler nach Fachgebieten
● 33,0 % Orthopädie und Unfallchirurgie
● 19,7 % Chirurgische Fachgebiete
● 14,6 % Pflege
● 14,9 % weitere Fachgebiete
● 8,8 % Innere Medizin und Allgemeinmedizin
● 4,5 % Zahnmedizin
● 4,5 % Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Behandlungs- und Pflegefehler nach Versorgungsorten
| Versorgungsort/Anzahl nach Bereich | Krankenhaus | ambulant | Pflegeeinrichtung | Sonstiges |
● Behandlungsfehler | 264 | 72 | 2 | 1 |
● Pflegefehler | 17 | 1 | 40 | 0 |
Vermutete Behandlungs- und Pflegefehler nach Häufigkeit und bestätigtem Verdacht
| Ergebnis/Anzahl nach Bereich | ausführliche Gutachten | kein Fehler mit erstattungsfähigem Schaden | Fehler mit erstattungsfähigem Schaden |
● Behandlungsfehler | 339 | 263 | 76 |
● Pflegefehler | 58 | 42 | 16 |