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Verbindliche Mindestvorgaben im Praxischeck: Herausforderungen mit potenziellen Versorgungskonsequenzen

Verbindliche Mindestvorgaben im Praxischeck:

Herausforderungen mit potenziellen Versorgungskonsequenzen

Zwei von fünf Erwachsenen1 haben eine diagnostizierte psychische Störung. An der Spitze aller Bundesländer steht mit 46,7 %2 betroffenen Erwachsenen neben Mecklenburg-Vorpommern auch Sachsen-Anhalt. Das Bundesland verzeichnet den größten Anstieg an psychischen Erkrankungen3, die damit eine wachsende Herausforderung für Wirtschaft und Gesundheitsversorgung4 sind.

Eine ambulante Behandlung psychischer Erkrankungen ist nicht in jedem Fall ausreichend. Sind z. B. eine Krisenintervention oder intensive therapeutische Maßnahmen notwendig, weil schwere Symptome mit Eigen- oder Fremdgefährdung bestehen oder fehlt die Stabilisierung im Alltag, ist eine stationäre Klinikaufnahme angebracht. Im Jahr 2024 war das bundesweit bei über 850.000 Betroffenen der Fall, von denen fast jede zweite Person ein Notfall war.5 Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 19 Jahren waren psychische Erkrankungen sogar der häufigste Grund für stationäre Krankenhausbehandlungen.6 Organische psychische Störungen wie Demenzen sowie altersbedingte Erkrankungen wie Depressionen führen infolge des demografischen Wandels außerdem zu einer Zunahme gerontopsychiatrischer Behandlungen.

Kliniken, Tageskliniken und stationsäquivalente Behandlungen (StäB)7 der Psychiatrie für Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie der Psychosomatik sind somit ein wichtiger Teil der stationären Versorgung. Mit unterschiedlichen Behandlungs- und Therapieangeboten kann je nach Diagnose eine gezielte und individuelle Hilfe für Betroffene erfolgen. Multiprofessionelle Teams sind hierfür ein integraler Bestandteil der differenzierten und bedarfsorientierten Versorgungsstruktur.8 Die Versorgungsqualität hängt dabei implizit von der Personalausstattung ab.9 Beispielsweise beeinflusst die Anzahl an Pflegefachpersonal die Häufigkeit von Konfliktereignissen.10

Damit die Rahmenbedingungen für eine qualitative Umsetzung stimmen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP‑RL) „geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung“11 festgelegt. Konkret sind das insbesondere verbindliche Mindestvorgaben für das Personal, welche zu Behandlungen beitragen, die sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und systematisch entwickelten Handlungsempfehlungen orientieren.

 

Infobox S. 5

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Psychische und psychosomatische Erkrankungen haben oft einen langen Verlauf und führen häufig zu länger andauernden Arbeitsunfähigkeiten und Frühverrentungen. Aus diesem Grund nehmen in Psychiatrie und Psychosomatik neben der klinischen Therapie auch stationäre Vorsorge- und Reha- Maßnahmen einen großen Stellenwert ein. Diese sind von den Vorgaben der PPP-RL jedoch nicht betroffen.

Fortführung Haupttext ab 2. Absatz S. 5

Die PPP-RL trat zum 1. Januar 2020 in Kraft und räumte den Einrichtungen neben Anrechenbarkeiten zwischen den Berufsgruppen auch Ausnahmeregelungen und eine Übergangszeit bis zum vollständigen Erfüllen der Mindestvorgaben ein. Zu Beginn waren nachweislich 85 % zu erfüllen. Ab 2022 sollte sich der Anteil dann auf 90 % und schließlich zum 1. Januar 2024 auf volle 100 % erhöhen. Zudem war anfänglich vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2021 der Vergütungsanspruch eines Krankenhauses entfällt, wenn die Mindestanforderungen an die Personalausstattung unterschritten werden.14

Noch vor Ablauf des ersten Jahres überarbeitete und konkretisierte der G-BA die Richtlinie erstmals. Die Jahre 2020 und 2021 blieben daraufhin sanktionsfrei. Interessengruppen forderten dennoch weitere Nachbesserungen der Richtlinie und ein Aussetzen der Sanktionen15, um eine Verschlechterung der Versorgung zu verhindern.16

Im Weiteren wurde die Sanktionierung eines Nichteinhaltens bei psychiatrische Einrichtungen auf das Jahr 2023 bzw. für psychosomatische Einrichtungen auf das Jahr 2024 verlegt.17 Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisierte das Vorgehen des von Krankenkassen und Krankenhäusern dominierten G-BA bereits im Jahr 2022: Die Umsetzung der Personalvorgaben werde auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben und damit eine mangelhafte Versorgung sowie schlechte Arbeitsbedingungen billigend in Kauf genommen.18 Die Quote zum Erfüllen der Mindestvorgaben lag zu diesem Zeitpunkt bei 90 %. Tatsächlich seien in der Praxis die Personalvorgaben jedoch mit durchschnittlich 78 % flächendeckend unterschritten worden.19

Ein weiterer Aufschub der Sanktionen erfolgte schließlich bis zum Jahr 2026 für die Psychiatrie bzw. bis zum Jahr 2027 für die Psychosomatik.20 Die Frist zur Erreichung der 90 %-Quote wurde bis zum Jahr 2026 verlängert und erhöht sich zum 1. Januar 2027 auf 95 %.21 Den psychiatrischen Kliniken wurde damit deutlich mehr Zeit eingeräumt, um die Qualitätsvorgaben umzusetzen.22 Ab 2029 sollen diese vollumfänglich greifen.

Infokasten S. 6 links

Infokasten S. 6 links

Vor der PPP-RL waren Angaben, wie viel Personal für eine angemessene Behandlung theoretisch notwendig ist, seit 1990/1991 in der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) enthalten. Diese wurden für die Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen und die Personalplanung genutzt. Angelehnt an die Psych-PV setzt die PPP-RL Minuten-Vorgaben für
die Personalausstattung für jede Berufsgruppe je Behandlungswoche an.12 Die Mindestvorgabe an Personal wird für jeden Bereich berechnet, indem Minutenwerte mit der Anzahl der Behandlungswochen multipliziert werden. Die berechneten Mindestvorgaben gelten als erfüllt, wenn die Personalausstattung über oder gleich 100 % ist und keine Berufsgruppe unter 100 % liegt. Einrichtungen könnten mehr Personal als die Mindestvorgabe zur Personalausstattung der PPP-RL in den Budgetverhandlungen vorhalten, um z. B. die qualitätsgesicherte Behandlung gemäß der Leitlinien zu gewährleisten oder personelle Ausfallzeiten auszugleichen.13

Fortsetzung Haupttext ab mittlerer Absatz oben S. 6

Inwieweit die Mindestvorgaben eingehalten werden, prüft der Medizinischen Dienst im Rahmen meist stichprobenartiger Qualitätskontrollen. Darüber hinaus sind anlassbezogene Qualitätskontrollen möglich, wenn z. B. bei der Datenübermittlung Auffälligkeiten festgestellt oder Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen werden.

Die Mindestpersonalvorgaben der PPP-RL wurden im Jahr 2025 in Sachsen-Anhalten in 16 Einrichtungen überprüft. 31,3 % dieser Einrichtungen erfüllten die reduzierten Anforderungen vollständig. Das Ergebnis der Qualitätskontrollen zeigt auf Landesebene annähernd die bundesweite Lage der psychiatrischen Einrichtungen, die zu rund 78 % mit Sanktionen ab 2026 rechnen:23 

Mit Vergütungswegfällen von bis zu 1 % rechnen etwa 33 %.24 Einschnitte von über 1 % bis hin zu 3 % befürchten 43 %25 der Versorgenden. 22 % bangen sogar um Verluste zwischen 3 %
und 5 %. Noch höhere finanzielle Nachteile erwarten 6 %.26 Diese Zahlen verdeutlichen, dass dem überwiegenden Teil der Krankenhäuser aufgrund der Sanktionen nach dem Jahr 2026 eine finanzielle Schieflage drohen könnte, da die Einrichtungen vielfach nur knapp kostendeckend wirtschaften und die Kostendeckung schnell verloren ginge.27

Infokasten rechts S. 6

Ergebnisüberblick: Qualitätskontrollen zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik in Sachsen-Anhalt

16

Qualitätskontrollen zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik in Sachsen-Anhalt 2025.

31

% erfüllten alle Anforderungen.

69

% erfüllten nicht alle Anforderungen.

Fortsetzung Haupttext S. 6 ab mittlerer Absatz unten

In der Folge könnten Sanktionen den Spielraum in den Budgetverhandlungen verringern oder Auflagen nach sich ziehen.28 Viele Einrichtungen hätten in der Refinanzierung der realen Personalkosten bereits Finanzierungslücken zwischen 11.000 und 3 Millionen Euro pro Jahr, seit die Richtlinie eingeführt wurde.29 Der finanzielle Rahmen schafft zwar eine Grundlage für den Fachkräfteeinsatz, ändert aber nichts an deren Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt. Das Personal fehlt in diesem Bereich genauso wie an vielen anderen Stellen im Gesundheitswesen.

In Sachsen-Anhalt werden die Anforderungen der PPP-RL am wenigsten in der ärztlichen Berufsgruppe erfüllt.

Die in der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeiten zur Anrechnung anderer Qualifikationen30 sind zwar ein wichtiges Signal, stellen jedoch keine ausreichende Lösung zur Behebung des Problems dar.

Die Kliniken erwarten, dass Sanktionen zum Abbau von Therapieplätzen und zu längeren Wartezeiten führen.31 Behandlungen verzögern sich, Symptome entwickeln sich zu dauerhaften Krankheitsbildern.32 Hinzu kommen kürzere Aufenthalte und häufigeres Zurückkehren (Drehtür-Effekt).33 Entwicklungen, die am Ende zu Lasten der Betroffenen gehen. Daher sind zielgerichtete Maßnahmen erforderlich, um einen kontinuierlichen und bedarfsgerechten Therapieansatz durch das Erfüllen der Mindestpersonalanforderungen sicherzustellen.

Ein Ansatz ist der Ausbau ambulanter Strukturen, der zugleich die psychiatrischen Institutsambulanzen entlasten könnte. Für eine nachhaltige Behandlungsqualität ohne Drehtür-Effekt, die den Anforderungen der PPP-RL gerecht wird, müssen Planungsvorgaben und praktische Versorgungssituation stärker harmonieren.34 Eine proaktive Anpassung der Zulassungsstrukturen an den realen Behandlungsbedarf könnte zudem die bestehenden Engpässe in der ärztlichen Versorgung abmildern. Flankierend bieten Regionalbudgets die Chance, finanzielle Mittel flexibel auf Landkreisebene einzusetzen, um die regionalen Besonderheiten gezielt zu berücksichtigen.

Strukturelle Anpassungen durch ein systematisches Messen der Behandlungsqualität zu ergänzen, würde dazu beitragen, die tatsächliche Versorgungsqualität abzubilden. Eine solche Grundlage könnte zusätzlich gezielte Anreize für kontinuierliche Verbesserungen in der Versorgung unterstützen.35 Darüber hinaus bleibt Transparenz ein wesentlicher Faktor, um das Vertrauen in die psychiatrische und psychosomatische Versorgung zu stärken und eine qualitätsorientierte Steuerung des Systems zu ermöglichen.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung der PPP-RL deutlich machen, wie entscheidend ein abgestimmtes und lösungsorientiertes Handeln aller Beteiligten ist. Nur wenn Politik, Kostenträger und Leistungserbringer gemeinsam Verantwortung übernehmen und tragfähige Rahmenbedingungen schaffen, kann die psychiatrische und psychosomatische Versorgung langfristig gesichert werden.

Ziel muss sein, Qualität sowohl formal zu gewährleisten als auch im Versorgungsalltag spürbar zu machen. Wenn bestehende Umsetzungsprobleme konstruktiv angegangen werden und zugleich die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten konsequent berücksichtigt werden, kann die PPP-RL einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Erkrankte die erforderliche und bedarfsgerechte Behandlung erhalten.

Quellen

1 Robert Koch Institut, Gesundheitsberichterstattung, Psychische Störungen: Administrative Prävalenz (ab 18 Jahre), abgerufen am 04.03.2026 unter: https://www.gbe.rki.de/DE/Themen/ Gesundheitszustand/PsychischeStoerungen/PsychischeStoerungenInsgesamt/PsychischeStoerungenAdministrativePraevalenz/psychischeStoerungenAdminPraevalenz_node.html?darstellung= 0&kennzahl=1&zeit=2024&geschlecht=0&standardisierung=0

2 Vgl. Ebenda.

3 Vgl. Ebenda und MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK, Psychische Erkrankungen, Depressionen nehmen zu – Sachsen-Anhalt verzeichnet den stärksten Anstieg, 10. März 2026, abgerufen am 01.04.2026 unter: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/depression-zahlen-anstieg-sachsen-anhalt-thueringen-100.html#:~:text=Gr%C3%B6%C3%9Fter%20Anstieg%20in%20Sachsen%2DAnhalt.%20den%20gr%C3%B6%C3%9Ften%20Anstieg,69%20Prozent%2C%20in%20Th%C3%BCringen%20um%2043%2C5%20Prozent.

4 MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK, Datenanalyse, Deutsche sind immer häufiger krankgeschrieben, 25. November 2025, abgerufen am 01.04.2026 unter: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/mehr-krankschreibungen-krankheit-sachsen-anhalt-100.html#:~:text=Ursachen%20sind%20soziale%20Unterschiede%2C%20Arbeitsbedingungen%20und%20Krankheiten%20wie%20Muskel%2DSkelett%2DLeiden%2C%20psychische% 20St%C3%B6rungen%20sowie%20Atemwegsinfekte.

5 Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V., Personalausstattung Psych (PPP-RL), PSYCHISCHE VERSORGUNG SICHERN - Fokus auf Patient:innen statt starrer Personalvorgaben, 09.03.2026, abgerufen am 01.04.2026 unter: https://www.bdpk.de/themen/krankenhaeuser/personalausstattung-psych-ppp-rl?utm_source=chatgpt.com#_ftnref1

6 AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Psychische Leiden häufigster Grund für Klinikaufenthalte von Jugendlichen, Update vom 01.04.2026, abgerufen am 01.04.2026 unter: https://www.aok.de/pp/gg/update/jugendlichepsychische-stoerungen-krankenhaus/

7 Stationsäquivalente Behandlungen (StäB) sind eine Form der Krankenhausbehandlung im häuslichen Umfeld der Patienten durch ein multiprofessionelles Team der Klinik.

8 Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V., Personalausstattung Psych (PPP-RL), PSYCHISCHE VERSORGUNG SICHERN - Fokus auf Patient:innen statt starrer Personalvorgaben,
09.03.2026, abgerufen am 01.04.2026 unter:
https://www.bdpk.de/themen/krankenhaeuser/personalausstattung-psych-ppp-rl?utm_source=chatgpt.com#_ftnref1

9 Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik – Auswertungs- und Berichtskonzept zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL für das Erfassungsjahr 2022, 1 Hintergrund, S. 13, zit. nach Blume et al. 2019, abgerufen am 24.03.2026 unter: https://iqtig.org/downloads/berichte/2022/IQTIG_PPP-RL_Auswertungs-und-Berichtskonzept_EJ-2022_2022-06-02_01.pdf

10 Ebenda, zit. nach Nienaber et al. 2018.

11 Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal (PPP-RL), in der Fassung vom 20. Juni 2024 (i. K. getreten am 01.01.2025), URL: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3666/PPP-RL_2024-06-20_iK-2025-01-01.pdf (abgerufen am 10.03.2026), § 1 Zweck, Ziele und Anwendungsbereich, S. 3.

12 Solidaris Revisions-GmbH, Anpassung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL), 16.02.2021, abgerufen am 20.03.2026 unter: https://www.solidaris.de/aktuelles/personalausstattung-psychiatrie-psychosomatik-ppp-rl#:~:text=die%20Folgen%20de-,%C3%84nderung%20der%20Richtlinie%20bietet%20Kliniken%20einige%20Optionen%20zur%20Wahrung%20ihres,Weiterentwicklung%20des%20Personaleinsatzes%20zu%20erlangen.

13 Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Pressemitteilung vom 21. März 2024 „Mindestpersonalausstattung in Psychiatrien: G-BA verlängert Übergangsregelung und reduziert Sanktionshöhe bei zu wenig Personal“, abgerufen am 26.03.2026 unter: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1173/#:~:text=Hintergrund:%20Personalausstattung%20in%20der%20station%C3%A4ren%20Psychiatrie%20und%20Psychosomatik

14 Vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Erstfassung vom 19. September 2019 (i. K. getreten am 01.01.2020), URL: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4005/2019-09-19_PPP-RL_Erstfassung_BAnz.pdf (abgerufen am 10.03.2026), § 8 Anrechnung von Berufsgruppen, S. 6, § 10 Ausnahmetatbestände, S. 7, § 16 Übergangsregelungen, S. 11, § 13 Folgen bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben, S. 9.

15 Deutscher Bundestag, Drucksache 20/3154, 20. Wahlperiode, 19.08.2022, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU– Drucksache 20/2813 - Vorgaben
der Richtlinie über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik – Kritik von betroffenen Fachverbänden und Fachgesellschaften, S. 1, abgerufen am 20.03.2026 unter:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003154.pdf?utm_source=copilot.com

16 Vgl. Arbeitskreis der Chefärztinnen und Chefärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland (ackpa), Personalausstattung Psychiatrie und
Psychosomatik (PPP-RL), Stand März 2021, Informationen und Argumentationsgrundlage für Gespräche auf Länderebene für die Mitglieder von
ackpa, S. 1, abgerufen am 31.03.2026 unter:
https://ackpa.de/wp-content/uploads/2021/04/PPP-RL-Handreichung-30.-Maerz-2021.pdf?utm_source=copilot.com

17 Deutscher Bundestag, Drucksache 20/3154, 20. Wahlperiode, 19.08.2022, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU– Drucksache 20/2813 - Vorgaben
der Richtlinie über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik – Kritik von betroffenen Fachverbänden und Fachgesellschaften, S. 1, abgerufen am 20.03.2026 unter:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003154.pdf?utm_source=copilot.com

18 ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft, PPP-RL: Umsetzung erneut verschoben, 31. Oktober 2022, abgerufen am 20.03.2026 unter:
https://www.verdi.de/gesundheit-soziales-bildung/ppp-rl-umsetzung-erneut-verschoben

19 Ebenda.

20 Deutsches Ärzteblatt, Personalausstattung Psychiatrie: G-BA setzt Sanktionen für Kliniken bis 2026 aus, 20. Oktober 2023, abgerufen am 20.03.2026 unter: https://www.aerzteblatt.de/news/personalausstattung-psychiatrie-g-ba-setzt-sanktionen-fuer-kliniken-bis-2026-aus-c17f6b1e-145d-4c58-b933-27293b4dabf5?utm_source=copilot.com

21 Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Weitere Änderungen zum Erfassungsjahr 2024, 21.03.2024, 2.1 Die Regelungen im Einzelnen, S. 2., abgerufen am 20.03.2026 unter: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-10449/2024-03-21_PPP-RL_weitere-Aenderungen-EJ-2024_TrG.pdf

22 Vgl. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V., Umsetzung der Richtlinie zur Verbesserung der stationären Versorgung schwer psychisch Kranker (PPP-RL) soll um zwei Jahre verschoben werden, Pressemitteilung vom 20.10.2023, abgerufen am 20.03.2026 unter: https://www.bdp-verband.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/umsetzung-der-richtlinie- zur-verbesserung-der-stationaeren-versorgung-schwer-psychisch-kranker-ppp-rl-soll-um-zwei-jahre-verschoben-werden?utm_source=copilot.com

23 Vgl. Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., DKG zur Scharfstellung der PPP-Richtlinie ab 2026: Mehrheit der Psychiatrien rechnet mit Vergütungsausfällen und Folgen für die Patientenversorgung, 09. Oktober 2025, abgerufen am 01.04.2026 unter: https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/mehrheit-der-psychiatrien-rechnet-mit-verguetungsausfaellen-und-folgen-fuerdie-patientenversorgung/?utm_source=copilot.com

24 Vgl. Ebenda.

25 Vgl. Ebenda.

26 Vgl. Ebenda.

27 Vgl. Ebenda.

28 Vgl. Ebenda.

29 Vgl. Ebenda.

30 Vgl. Rechtsdepesche Online, PPP-RL ab 2026: Flexiblerer Personaleinsatz, folgenreiche Sanktionen, Stand 23.03.2026, abgerufen am 01.04.2026 unter: https://www.rechtsdepesche.de/ppp-rl-2026-personaleinsatz-sanktionen/

31 Vgl. Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., DKG zur Scharfstellung der PPP-Richtlinie ab 2026: Mehrheit der Psychiatrien rechnet mit Vergütungsausfällen und Folgen für die Patientenversorgung, 09. Oktober 2025, abgerufen am 01.04.2026 unter: https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/mehrheit-der-psychiatrien-rechnet-mit-verguetungsausfaellen-und-folgen-fuerdie-patientenversorgung/?utm_source=copilot.com

32 Vgl. Ebenda.

33 Vgl. Ebenda.

34 Statista GmbH, Durchschnittliche Verweildauer in deutschen Krankenhäusern nach medizinischer Fachabteilung im Jahr 2023 (in Tagen), Stand 03.03.2026, abgerufen am 02.04.2026 unter: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/369355/umfrage/verweildauer-in-deutschen-krankenhaeusern-nach-medizinischen-fachabteilungen/

35 Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V., Personalausstattung Psych (PPP-RL), PSYCHISCHE VERSORGUNG SICHERN - Fokus auf Patient:innen statt starrer Personalvorgaben, 09.03.2026, abgerufen am 02.04.2026 unter: https://www.bdpk.de/themen/krankenhaeuser/personalausstattung-psych-ppp-rl?utm_source=chatgpt.com