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Im Leben gut versorgt

Das ist das Ziel hinter unseren gesetzlichen Aufgaben.

Dafür arbeiten wir im Auftrag der Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegeversicherung, der Krankenhäuser und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integrationim im Land Sachsen-Anhalt.

Im Einsatz für ca. 2,1 Mio. Menschen im Land

Der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt wahrt als einer von insgesamt 15 Medizinischen Diensten in Deutschland im System der Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegeversicherung die Interessen der Solidargemeinschaft - also aller Menschen, die hier Beiträge einzahlen .

Mit unseren vielfältigen Aufgaben engagieren wir uns für den gerechten und verantwortungsbewussten Einsatz der begrenzten Mittel und eine gute Gesundheitsvrsorgung der 2,1 Millionen gesetzlich Versicherten im Bundesland.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • den Anspruch jeder Versicherten und jedes Versicherten auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung nach dem Maß des Notwendigen zu sichern
  • sozialmedizinischen Sachverstand bei der aktiven Mitgestaltung des Gesundheitswesens einzubringen
  • von Leistungsanbietern unabhängige und neutrale Beratung und Begutachtung vorzunehmen
  • unabhängige Fachdienstleistung für Kranken- und Pflegekassen sowie Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt
    • bei der Begutachtung im Einzelfall 
    • bei der Beratung der Kranken- und Pflegekassen in Grundsatzfragen
    • zu den Voraussetzungen für komplexe Leistungen

 

Das leisten wir:

● Beratung für gute Versorgung im Krankenhaus
● Förderung von Qualität im Gesundheitswesen
● Schnittstellen der Versorgung in Einklang bringen
● Ratgeber, um die Gesundheit nachhaltig zu fördern und zu erhalten
● Unterstützung bei der Wiederherstellung der Gesundheit
● Wichtiges Expertenwissen im Gesundheitssystem
● Unterstützung bei der Weiterentwicklung guter Versorgung
● aktive Mitgestaltung im Gesundheitssystem
● spürbare Unabhängigkeit in der medizinischen Tätigkeit
● Eigenverantwortung und Selbstständigkeit in der Ausgestaltung des fachlichen Know-Hows

 

Unser Fachwissen ist gefragt,

  • wenn es um den Grad der persönlichen Pflegebedürftigkeit geht.

  • wenn die Qualität einer Pflegeeinrichtung oder eines Pflegedienstes geprüft wird.

  • wenn es um Leistungsgruppen- oder Strukturprüfungen oder das Einhalten von Qualitätsvorgaben im Krankenhaus geht oder wenn Unklarheiten bei Krankenhausrechnungen bestehen.

  • wenn Beschäftigte länger arbeitsunfähig sind.

  • wenn ein spezielles Hilfsmittel (z. B. ein Elektro-Rollstuhl) eingesetzt werden soll.

  • wenn eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ansteht.

  • wenn ein Behandlungs- oder Pflegefehler vermutet wird.