Neue Version der LOPS-Richtlinie veröffentlicht
Am 09.01.2026 hat der Medizinische Dienst Bund eine überarbeitete Version der LOPS-Richtlinie erlassen.
Nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit trat die Richtlinie am 10.01.2026 in Kraft.
Die aktuelle Version der LOPS-Richtlinie löst die Richtlinie vom 24.05.2025 ab und steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung.
💡 Gemäß §5 Absatz 1 Satz 2 der LOPS-Richtlinie wird der dreimonatige Prüfzeitraum bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres auf der Website des Medizinischen Dienstes veröffentlicht.
Für das Jahr 2026 hat der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt die Monate Januar, Februar und März 2026 als Prüfzeitraum festgelegt.
💡 Der Medizinische Dienst erstellt für jede Leistungsgruppe ein gesondertes Gutachten, auch dann, wenn mehrere Leistungsgruppenprüfungen für einen Standort beauftragt wurden.
Das Gutachten (Prüfversion) erhält zunächst ausschließlich die beauftragende Stelle, damit diese innerhalb eines Monats Hinweise auf Unklarheiten oder Unstimmigkeiten geben kann. Das abschließend bearbeitete Gutachten übermittelt der Medizinische Dienst an die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen und an das geprüfte Krankenhaus. Zudem werden die vom Medizinischen Dienst festgestellten Ergebnisse der Prüfungen nach §275a Absatz 1 Satz 1 SGB V sowie weitere gesetzlich vorgegebene Informationen an eine Datenbank nach § 283 Absatz 5 SGB V übermittelt. Hier sind diese Informationen für die in dieser Richtlinie festgelegten Zugangsberechtigten abrufbar.
💡 Die LOPS-Richtlinie ist auch die Grundlage für die OPS-Strukturprüfungen, die ein Krankenhaus bei dem für seinen Standort zuständigen Medizinischen Dienst beauftragt, wenn es bestimmte Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen will.
Für den Nachweis der Erfüllung von OPS-Strukturmerkmalen und von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sind zum Teil dieselben Unterlagen nötig. Um Unterlagen des Krankenhauses bestmöglich für beide Prüfverfahren nutzen zu können, wird für die regelmäßigen (turnusgemäßen) OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen derselbe Prüfzeitraum zugrunde gelegt. Durch Vereinheitlichung des Prüfzeitraumes ist es möglich, Dienstpläne für Prüfungen mehrerer OPS-Kodes und für Leistungsgruppenprüfungen zu verwenden. Ein Großteil der bei den Medizinischen Diensten vorhandenen Unterlagen kann zudem mehrjährig genutzt werden, wie zum Beispiel Nachweise über fachliche Erfahrungen und abgeschlossene Ausbildungen sowie Gerätenachweise.
Kontakt
Kontakt:
Team Struktur- und Qualitätsprüfungen
👥 Ansprechpersonen:
Dr. med. Nicole Lachmann
Frau Peggy Dunkel
Herr Niels Meilicke
📞 Telefonnummer: | 📭 E-Mail-Postfächer: |
+49 391 5661-3703 | Strukturprüfungen: StrOPS[at]md-san.de Leistungsgruppenprüfungen: info.lgp[at]md-san.de |