Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei uns beantragen. Dann wird prospektiv geprüft, ob die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllt sind. Diese sind in den Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Krankenhaus eine Bescheinigung, um Leistungen bei den Krankenkassen abzurechnen.
Hinweise zur Antragstellung
- Die Beantragung erfolgt je Standort des Krankenhauses.
- Für jede Antragsart ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Turnusgemäße Prüfungen sind möglichst über einen Sammelantrag zu übermitteln.
- Für OPS-Kodes der Anlage 7 sind alle Stationen bzw. Einheiten mit der jeweiligen Bezeichnung anzugeben.