Krankenhaus-Strukturprüfungen
Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei uns beantragen. Dann wird prospektiv geprüft, ob die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllt sind. Diese sind in den Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Krankenhaus eine Bescheinigung, um Leistungen bei den Krankenkassen abzurechnen.
Hinweise zur Antragsstellung
Hinweise zur Antragsstellung
- Die Beantragung erfolgt je Standort des Krankenhauses.
- Für jede Antragsart ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Turnusgemäße Prüfungen sind möglichst über einen Sammelantrag zu übermitteln.
- Für OPS-Kodes der Anlage 7 sind alle Stationen bzw. Einheiten mit der jeweiligen Bezeichnung anzugeben.
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