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Krankenhaus-Strukturprüfungen

Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei uns beantragen. Dann wird prospektiv geprüft, ob die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllt sind. Diese sind in den Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Krankenhaus eine Bescheinigung, um Leistungen bei den Krankenkassen abzurechnen.

Erklärung KH-Strukturprüfungen

  • rechtlicher Rahmen: §275d SGB V "Prüfung von Strukturmerkmalen"
  • Basis: Operationen- und Prozedurenschlüssel nach §301 Absatz 2 SGB V des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Grundlage der Begutachtung: Richtlinie nach § 283 SGB V Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 des Medizinischen Dienst Bund unter Beteiligung der Medizinische Dienste sowie des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

StrOPS-Rochtlinie 2025 veröffentlicht

Hinweis StrOPS-RL 2025

Die StrOPS-Richtlinie 2025 wurde als Übergangslösung angelegt, da sie Mitte 2025 durch eine Richtlinie abgelöst werden wird, in der sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die neuen Leistungsgruppenprüfungen nach dem KHVVG geregelt sind (sogenannte LOPS-Richtlinie). Ziel der LOPS-Richtlinie ist es, Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen miteinander zu verzahnen und für die Krankenhäuser aufwandsarm und digital zu gestalten. In dieser neuen Richtlinie werden die insbesondere in § 275a SGB V vorgesehenen Änderungen zum Prüfverfahren (unter anderem verbindliche Verwendung von Nachweisen aus anderen Prüfungen, zur Verlängerung der Frist für die Übermittlung der erforderlichen personen- und einrichtungsbezogen Daten sowie zur Digitalisierung des Verfahrens) vollständig berücksichtigt und umgesetzt. Diese Änderungen sind somit ab dem zweiten Halbjahr 2025 auch für OPS-Strukturprüfungen anwendbar. Damit wird die Wende für aufwandsarme Prüfungen durch den Medizinischen Dienst eingeläutet.

 

Die StrOPS-Richtlinie 2025 richtet sich vor allem an Krankenhäuser, für die keine Leistungsgruppen-prüfungen vorgesehen sind. Diesen Krankenhäusern bietet die Übergangsrichtlinie die Möglichkeit, frühzeitig eine Strukturprüfung nach dem gewohnten Verfahren beantragen zu können. Dies kann sich vor allem für Krankenhäuser oder Krankenhausstandorte anbieten, die Strukturprüfungen für psychiatrische OPS-Kodes beantragen wollen.

Relevante Antragsformulare

Hinweis Formulare

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Infokasten

Information zu Antragsformular Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen Anlage 5b

Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2026 vergütungsrelevant werden.

Sobald dies erkennbar ist – frühestens ab Oktober 2025 – werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b auf dieser Seite veröffentlicht (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).

Selbstauskunftsbögen

Selbstauskunftsbögen 2025