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Informationen rund um die Pflegebegutachtung

Aktuelle Informationen

Warnung vor unseriösen Unterstützungsangeboten

Bitte seien Sie wachsam, wenn Sie unaufgefordert, ohne einen Zusammenhang oder vorherigen Kontakt plötzlich per Telefon oder E-Mail Angebote zur Pflegeunterstützung oder Einladungen zu Kursen (z. B. für Hilfsmittel oder Inkontinenz) erhalten.

Bitte denken Sie immer an den Schutz Ihrer persönlichen Daten, insbesondere Ihre Bankdaten oder Versichertennummer.

Betrüger könnten Ihre Daten nutzen wollen, um sich finanziell zu bereichern.

 

digitaler Fragebogen zur Pflegesituation

Bitte beachten Sie:

  • Über die Google-Suche gelangen Sie auf falsche Seiten.
  • Wir fordern Sie niemals auf, ein Abo abzuschließen oder etwas zu bezahlen.
  • Nutzen Sie ausschließlich den QR-Code oder Link im Schreiben, um zum Fragebogen zu gelangen. Geben Sie den Link direkt in die obere Adressleiste ein.

Der freiwillige, digitale Fragebogen des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt dient der Vorbereitung der Pflegebegutachtung.

Besteht keine Möglichkeit zum Ausfüllen (, weil z. B. technische Voraussetzungen fehlen oder das Beantworten der Fragen schwerfällt), ist das kein Grund zur Sorge. Niemand soll sich extra Technik anschaffen oder sich Abmühen. Die Fragen aus dem Bogen werden dann ganz einfach im persönlichen Austausch bei der Pflegebegutachtung besprochen.

 

SMS-Service

Versicherte oder Betreuer, deren Mobilfunknummer in Anträgen zur Pflegebegutachtung vorliegen, erhalten parallel zur postalischen Terminanmeldung eine SMS-Benachrichtigung. Drei Tage vor dem Begutachtungstermin kommt eine zweite SMS zur Terminerinnerung. Auf diese Weise soll noch besser sichergestellt werden, dass die Ankündigungen die Menschen erreichen und eine Möglichkeit besteht, zum Beispiel über das Terminabsageformular, rechtzeitig eine Verhinderung aus dringenden Gründen (z. B. Krankenhausaufenthalt) oder eine dauerhafte Adressänderung zu übermitteln.

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Einführungstext Pflegebegutachtung

Sie erhalten von uns einen Termin zur Pflegebegutachtung, wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Diesen Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei der Pflegekasse der Person, für die Sie stellvertretend Leistungen beantragen möchten. Ihre Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse eingerichtet. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, ein Gutachten zu erstellen. Durch die Begutachtung wird geklärt, inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt.

ZI Akkordeon Pflegebegutachtung

Video zur Pflegebegutachtung mit dem Medizinischen Dienst