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Behandlungs- und Pflegefehler

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler aus Medizin und Pflege

... können sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst, ein sozialmedizinisches Gutachten zur Klärung des Verdachtes zu erstellen. Das Gutachten ist für den Versicherten kostenfrei und kann vor Gericht oder gegenüber dem Behandelnden bzw. der Haftpflichtversicherung verwendet werden.

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sozialmedizinische Empfehlungen zu Behandlungs- und Pflegefehlern

... davon 501 mit einem ausführlichen Gutachten*

* in manchen Fällen lässt sich recht unaufwändig einschätzen, ob ein Behandlungs- oder Pflegefehler vorliegt, dann ist kein umfängliches Gutachten notwendig. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Komplikationen auch bei fachgerechtem Handeln nicht sicher zu vermeiden sind (z. B. Wundheilungsstörung nach einer Operation).

Behandlungs- und Pflegefehler nach Fachgebieten

Behandlungs- und Pflegefehler nach Versorgungsorten

Erstattungsansprüche

Bei sozialmedizinischen Empfehlungen zu Erstattungsansprüchen ist die zentrale Frage, welcher Leistungsträger für die Kostenübernahme einer Behandlung zuständig ist (bspw. Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen).

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sozialmedizinische Empfehlungen zu Erstattungsansprüchen

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