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64 sozialmedizinische Empfehlungen zu Erstattungsansprüchen

Bei sozialmedizinischen Empfehlungen zu Erstattungsansprüchen ist die zentrale Frage, welcher Leistungsträger für die Kostenübernahme einer Behandlung zuständig ist (bspw. Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen).

Erstattungsansprüche

● 57,8 % Erstattungsanspruch liegt vor bzw. ist wahrscheinlich

● 31,3 % Erstattungsanspruch liegt nicht vor bzw. ist nicht wahrscheinlich

● 10,9 % weitere Bearbeitung notwendig