Stationäre Versorgung in Sachsen-Anhalt
Krankenhausstandorte
... haben für besonders schwierige und komplexe Behandlungen in hochspezialisierten Bereichen bestimmte organisatorische, personelle und/oder fachliche Vorgaben - sogenannte Strukturmerkmale. Diese Anforderungen legt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jährlich in Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) fest. Damit Krankenhäuser konkrete Kodes mit den Krankenkassen vereinbaren und abrechnen können, beauftragen diese den Medizinischen Dienst seit 2021 mit Strukturprüfungen. Anschließend erhalten die Kliniken eine Bescheinigung, wenn die geforderten Viraussetzungen für die entsprechende Leistung bestehen. Fragestellungen sind dabei unter anderem, ob ausreichend qualifiziertes Personal für eine Behandlung rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr zur Verfügung steht oder entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sind, um etwa infizierte Patientinnen und Patienten zu isolieren.
Unabhängig davon geht der Medizinische Dienst im Rahmen von Qualitätskontrollen der Frage nach, ob Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen erfüllen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien und Beschlüssen bundeseinheitlich vorgibt. Im Fokus stehen örtliche Gegebenheiten, technische Ausstattung und personelle Qualifikationen. Je nach Richtlinie ist das Erfüllen meist die Voraussetzung für das Erbringen der Leistung. Das Einhalten der Vorgaben trägt grundlegend dazu bei, eine erreichbare und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung sicherzustellen.
Beide Prüfarten veranschaulicht die nachfolgende Karte.