Der digitale Weg bedeutet auf allen Seiten vor allem Zeitersparnis: Für die Praxen entfällt das Ausdrucken, Kopieren und Versenden per Post, wodurch Zeit für die Patienten frei wird. Den Medizinischen Dienst erreichen die benötigten Unterlagen verlässlich und schnell, sodass die Patienten zügig Rückmeldungen zu den für sie wichtigen Entscheidungen erhalten.
Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der KVSA und Hausarzt in Stendal:
„In Zeiten fortschreitender Digitalisierung begrüßen wir, dass auch medizinische Auskünfte, zu denen
Ärzte verpflichtet sind, zunehmend elektronisch erfolgen können. Das bringt viele Vorteile: Die Praxen sparen Zeit, die dann wieder für die Patientenbehandlung zur Verfügung steht.“
Jens Hennicke, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt:
„Wir gehen auch hier konsequent den Weg des Bürokratieabbaus weiter und nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung. Als erster Medizinischer Dienst ermöglichen wir den digitalen Austausch mit den niedergelassenen Vertragsärzten, wie dieser schon für Krankenkassen und Krankenhäuser möglich ist. Das reduziert den Aufwand für die Zuarbeiten und schafft Zeit für die Behandlung der Menschen.“
Hintergrund:
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, zum Beispiel vor der Kostenübernahme von Rehabilitations-Maßnahmen oder Hilfsmitteln wie Rollstühlen sowie bei längeren Arbeitsunfähigkeiten, den Medizinischen Dienst zur Begutachtung einzubeziehen. Hierfür fordern die Krankenkassen von behandelnden Vertragsärzten entsprechende Befunde des Patienten als Nachweise an. Diese Befunde mussten bisher in den Praxen zeitaufwändig aus der Behandlungsakte ausgedruckt, zusammengestellt und per Briefversand an den Medizinischen Dienst geschickt werden.
Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen, weiblichen und diversen Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.
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