770-mal hat der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr die Frage geklärt, ob bei einer Behandlung oder der Pflege etwas schiefgelaufen ist. Fast die Hälfte ließ sich recht unaufwendig einschätzen, z. B. bei Komplikationen wie Wundheilungsstörungen, die selbst bei fachgerechtem Handeln nicht sicher zu vermeiden sind. Demgegenüber erfolgten 397 fachliche Einschätzungen mit einem ausführlichen Gutachten. Bei diesen umfassenden Klärungen bestätigte sich bei fast jeder vierten (23 %) ein medizinischer bzw. pflegefachlicher Fehler mit einem erstattungspflichtigen Schaden.
„Wo unter Stress und Zeitdruck Höchstleistungen erbracht werden, lassen sich trotz allergrößter Sorgfalt Fehler nie völlig ausschließen. Wichtig ist, aus diesen zu lernen“, sagt Jens Hennicke, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt.
Grundlage ist eine offene, fach- und bereichsübergreifend Fehlerkultur. Das sollte auch die potentiellen Risiken durch Fehler umfassen, aus denen kein Schaden entstanden ist. Alle Ereignisse systematisch, anonym und sanktionsfrei zu erfassen und auszuwerten könnte über Einrichtungen hinweg dabei helfen, ein erneutes Auftreten zu verhindern.
„Die Frage ‚Wer war das?‘ hilft für die Zukunft weniger als die Frage: ‚Wie wäre das vermeidbar gewesen?‘“, so Hennicke.
Medizinische Behandlungen häufig im Fokus
85% der eingehend untersuchten Verdachtsfälle betrafen medizinische Behandlungen. Der Hauptteil kam aus dem Krankenhausbereich und den großen, operativen Fachgebieten wie Orthopädie und Chirurgie. „Das ist verständlich, da in diesen Bereichen sehr viele Behandlungen und Eingriffe erfolgen“, so Hennicke. Fragestellungen beträfen aber ebenso spezielle Bereiche wie z. B. die Strahlentherapie.
„Die Beispiele aus dem vergangenen Jahr zeigen, dass selbst vermeintlich harmlose Behandlungen folgenreich sein können“, erklärt Hennicke. „So hat etwa eine Fango-Packung bei einer Wärmebehandlung zu einer Verbrennung geführt, ein Kühlakku eine Erfrierung verursacht oder ein Verzählen das Ziehen eines gesunden Zahns bedingt.“
Im Ergebnis der 339 fachlich eingehend analysierten Behandlungsfehlervermutungen zeigte sich 76-mal ein Fehler mit einem erstattungsfähigen Schaden.
Pflegerische Versorgung trifft auf Selbstbestimmtheit
Rund 15 % (58) aller ausführlichen Gutachten widmeten sich der Analyse von vermuteten Pflegefehlern. Im Mittelpunkt standen dabei zum Beispiel die Bildung von Druckgeschwüren (Dekubitus) durch mutmaßlich unzureichende Positionswechsel oder die Entstehung eines Darmverschlusses (Ileus) infolge einer vermeintlich unzureichenden pflegerischen Versorgung sowie mangelnde Flüssigkeitsversorgung. Im Ergebnis der pflegefachlichen Einschätzungen stand bei fast drei Viertel (42) kein Pflegefehler, der zu einem erstattungsfähigen Schaden geführt hat. Bei etwas mehr als einem Viertel (16) war das hingegen der Fall.
„In der Pflege stehen Standards wie regelmäßige Positionswechsel oder wiederholt aktives Anbieten von Flüssigkeit der Selbstbestimmtheit der pflegebedürftigen Menschen gegenüber. Ein Drehen, um anders liegen zu können, oder geringe Flüssigkeitsaufnahme trotz regelmäßigen Animierens, sind oft Teil des Arbeitsalltags“, so Hennicke.
Mit knapp sieben von zehn betraf der überwiegende Teil (40) der vermuteten Pflegefehler die Versorgung in Pflegeeinrichtungen. Fast drei von zehn (17) bezog sich auf die pflegerische Versorgung im Krankenhaus.
Versorgung hat Grenzen und Risiken
Bezogen auf die Anzahl aller behandelten und pflegefachlich versorgten Personen im Land ist der Anteil bestätigter Behandlungs- und Pflegefehler gering. Moderne Technologien helfen dabei, die Sicherheit von Eingriffen und Behandlungen sowie der pflegerischen Versorgung zu erhöhen. Abweichungen von einem optimalen Ergebnis oder Zustand wecken dennoch schnell den Verdacht, dass etwas falsch gemacht sein könnte. Wichtig zu wissen ist dabei, dass sich trotz bester medizinischer Möglichkeiten und größter pflegerischer Bemühungen selbst bei fachgerechtem Handeln mögliche Komplikationen wie z. B. Wundheilungsstörungen nie gänzlich vermeiden lassen. Eine verständliche Aufklärung über die Grenzen und Risiken ist deshalb immer wieder wichtig.
Hintergrund:
Die Medizinischen Dienste leisten mit den Statistiken zu den begutachteten Behandlungs- und Pflegefehlern einen wichtigen Beitrag zur Transparenz. Obwohl die Medizinischen Dienste in Deutschland den umfangreichsten Datensatz zu Behandlungsfehlern in Medizin und Pflege veröffentlichen, zeigen die Zahlen lediglich einen kleinen Ausschnitt. Wissenschaftliche Untersuchungen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Ein Gesamtüberblick zu Anzahl und Art fehlt in Deutschland, da Fehler nirgendwo zentral erfasst und ausgewertet werden.
Die Anzahl an Behandlungsfehlervorwürfen in einzelnen Fachgebieten sagt zudem nichts über die Sicherheit oder Risiken in dem jeweiligen Gebiet aus. Sie zeigt vielmehr, in welchen Bereichen Patientinnen und Patienten Fehler eher bemerken und entsprechend Vorwürfe erheben. So ist es für Betroffene leichter, einen Behandlungsfehler nach einer Knie-, Hüft- oder Zahn-OP zu vermuten als z. B. nach einem Medikationsfehler.
In jedem Fall muss der Verdacht auf einen möglichen Fehler aktiv vom Patienten vorgebracht werden. Die jeweilige Krankenkasse ist hierfür die Anlaufstelle und kann den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen. Diese Gutachten sind als kostenfreie, interessensneutrale Facheinschätzung eine wertvolle Hilfe für die Betroffenen.
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