"Während bei den Strukturprüfungen die organisatorischen, personellen und fachlichen Voraussetzungen für besonders komplexe Behandlungen, z. B. der Intensivmedizin, vollständig erfüllt wurden, zeigen sich bei den Qualitätskontrollen der Kliniken noch Herausforderun-gen", erklärt Jens Hennicke, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt.
Die Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik ist deshalb das zentrale Thema des Reports. Hierfür bestehen durch die entsprechende Richtlinie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Mindestvorgaben, deren Einhaltung der Medizinische Dienst in Qualitätskontrollen überprüft. 16 davon wurden im Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt durchgeführt. 31,3 % erfüllten die geforderten Mindestpersonalvorgaben. In den übrigen Kliniken fehlte vor allem ärztliches Personal.
Das Erfüllen der personellen Anforderungen gewinnt für psychiatrische Einrichtungen ange-sichts des Inkrafttretens von finanziellen Sanktionen ab 2026 zusätzlich an Bedeutung. Unzureichende Personalkapazitäten könnten dann unter Umständen zu eingeschränkten Therapieangeboten, längeren Wartezeiten und einer höheren Belastung der vorhandenen Fachkräfte führen. Davon betroffen wären am Ende Menschen, die ganz besonders auf eine intensive Betreuung angewiesen sind: Patientinnen und Patienten in akuten Krisen, Menschen mit Suizidalität, chronisch Erkrankte sowie insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Therapie besondere Zuwendung erfordert.
"Psychische Erkrankungen sind inzwischen der häufigste Grund für unsere Begutachtungen zu länger andauernden Arbeitsunfähigkeiten. Das zeigt, wie hoch der Behandlungsbedarf in diesem Bereich ist", sagt Hennicke. Um dem Personalmangel entgegenzuwirken, sind die Ansprüche der Richtlinie mit Beginn des Jahres 2026 noch einmal flexibler geworden. Zum Beispiel dürfen für den ärztlichen Dienst unter bestimmten Voraussetzungen bis zu fünf Prozent andere Fach- und Hilfsgruppen angerechnet werden. „Zielführender wäre jedoch eine Entlastung des stationären Bereichs durch den Ausbau ambulanter Strukturen, um frühzeitige Behandlungen zu ermöglichen“, so Hennicke.
Der Qualitätsreport zur stationären Versorgung 2025 ist erreichbar unter:
https://www.md-san.de/medien/qualitaetsreport-stationaere-versorgung-2025
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Hintergrund:
Im Rahmen der Qualitätskontrollen geht der Medizinische Dienst der Frage nach, ob Krankenhäu-ser die Qualitätsanforderungen erfüllen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bundes-einheitlich in Richtlinien und Beschlüssen vorgibt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Richtlinie ist das Erfüllen meist die Voraussetzung für die Leistungserbringung. Inhalte der Qualitätskontrollen sind u. a. örtliche Gegebenheiten, technische Ausstattung und personelle Qualifikationen. Das Ein-halten der Vorgaben trägt grundlegend zur Sicherstellung einer erreichbaren und qualitativ hoch-wertigen Krankenhausversorgung bei.
Im Rahmen von Strukturprüfungen bescheinigt der Medizinische Dienst den Krankenhäusern seit 2021 bestehende Voraussetzungen, um besonders schwierige und komplexe Behandlungen mit den Krankenkassen vereinbaren und abrechnen zu können. Die Anforderungen dafür legt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jährlich in Operationen- und Proze-durenschlüssel (OPS) fest.