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Foto: Rettungswagen auf Weg, der an einer Wiese endet

Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt

Die Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt ist ein Netz aus Krankenhäusern, freiberuflichen Ärzten, Rettungsdiensten und digitalen Lösungen.

Gesetz und Zuständigkeit

 

Gesetzlich ist die Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt im Rettungsdienstgesetz geregelt, das in der Zuständigkeit des Ministeriums für Inneres und Sport liegt.18

Die verpflichtenden Qualitätsanforderungen an die Notfallstufen der Krankenhäuser, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bundeseinheitlich vorgibt, überprüft der Medizinische Dienst stichprobenartig in Qualitätskontrollen auf Grundlage der Richtlinie des G-BA nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V: MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL).

In Kooperation mit Krankenhäusern oder durch Verträge mit freiberuflichen Ärzten wird der Rettungsdienst organisiert.19 An Standorten ohne Krankenhausanbindung arbeiten ausschließlich freiberuflich tätige Notärzte.

Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, zu dem neben der medizinischen auch die psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene (PSNV-B) gehört, sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Diesen ordnen sich dementsprechend die Rettungsdienstbereiche mit jeweils eigenen Rettungsleitstellen zur Koordination der Einsätze zu.

Insgesamt finden sich 13 Leitstellen20 im Land, Notärzte an 54 Standorten21 und 164 Rettungswachen22, 1 Baby-Notarztwagen in Halle (Saale)23.

Die Rettungsdienste am Boden werden von der Luftrettung unterstützt. Drei Hubschrauber sind dafür in Sachsen-Anhalt im Einsatz18: Christoph 36 am Städtischen Klinikum der Landeshauptstadt Magdeburg, Christoph Halle am Flughafen Halle-Oppin sowie dem ebenfalls dort stationierten Intensivtransporthubschrauber Christoph Sachsen-Anhalt, der rund um die Uhr einsatzbereit ist.

Aktuelle Herausforderungen

In der Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt wird häufig die gesetzlich vorgegebenen Hilfsfrist von zwölf Minuten im Rettungsdienst überschritten.24

Das ist besonders bei schweren und zeitkritischen Erkrankungen ein Nachteil. Im ländlichen Raum werden die Fahrtzeiten noch zusätzlich durch die Entfernungen zu spezialisierten Notaufnahmen beeinflusst. Zwar kamen 81 % der Fahrzeuge 2024 innerhalb der Hilfsfrist am Einsatzort an. Die Mindestvorgabe liegt jedoch bei 95 %.

Rettungsdienst wie Notaufnahmen balancieren außerdem steigende Inanspruchnahmen mit Personalknappheit.25

Während immer weniger junge Menschen in der medizinischen Versorgung nachrücken, wächst die Anzahl älterer Menschen, bei denen häufig mehrere chronische Erkrankungen gleichzeitig vorliegen (multimorbid).

Forderungen unterschiedlicher Akteure aus dem Land

... zur Verbesserung26 der Notfallversorgung:

  • gezieltere Nutzung personeller Ressourcen
  • landkreisübergreifende Koordination von Notfallpatienten
  • Kosten einsparen
  • Verteilung von Notarztstandorten kreisübergreifend optimieren
  • Zentralisierung der Leitstellen
  • vernetzte digitale Anbindung der Rettungswagen und Leitstellen
  • moderne Ausstattung der Rettungswagen
  • klare Qualitätsvorgaben und gut ausgebildetes Personal
  • erweiterte Nutzung von IVENA-Daten, um Planung/Versorgung im Krankenhaus- und Rettungswesen bedarfsgerecht und gezielt zu steuern

IVENA

IVENA (Interdisziplinärer Versorgungsnachweis)27:

System zur Verbesserung der Kommunikation in der Notfallversorgung zwischen Rettungskräften, Leitstellen und Krankenhäusern.

Ziel: Notfallpatienten schnellstmöglich einem geeigneten, aufnahmebereiten Krankenhaus zuzuweisen.

Ersetzt mit einem Echtzeit-Webportal das mühsame telefonische Abklären der Kapazitäten von Krankenhäusern.

Leistungserbringer und Kostenträger haben aus Datenschutzgründen aktuell keinen Zugang zu den IVENA-Versorgungsdaten. Die Daten könnten jedoch entscheidende Erkenntnisse für die zukünftige Versorgungsplanung liefern.

Maßnahmen zur Verbesserung

  • 2021 Verankerung einer Innovationsklausel im Rettungsdienstgesetz für zeitlich befristete Ausnahmeregelungen zur rechtssicheren Erprobung und Evaluation von Konzepten in der Praxis: zu Pilotprojekten gehören z. B. Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern28 (= besonders qualifizierte Not­fallsanitäterinnen und -sanitäter, die viele Notrufe selbst versorgen können) oder Telenotärzten29 (= speziell geschulte Notärztin oder geschulter Notarzt, die bzw. der Rettungskräfte bei Einsätzen rein digital unterstützt, ohne dafür selbst vor Ort zu sein). Insgesamt sollen die Projekte helfen, den Rettungsdienst zu entlasten und das vorhandene Personal effizienter einzusetzen
  • 2023 Gutachten zur Zukunft der Krankenhauslandschaft30
  • 2024 Beauftragung eines landesweiten Gutachtens zur Verbesserung der Notfallversorgung durch Akteure des Rettungsdienstes und die Verbände der Krankenkassen (Kostenträger) in Abstimmung mit dem Innenministerium.31
  • Diskussion über einen weiteren Rettungshubschrauber im Norden des Landes zur Verbesserung der Versorgung bei schweren und zeitkritischen Erkrankungen.32
  • Zusammenlegung von Leitstellen und Anpassung der Leistungsfähigkeit - z. B. 2023 Leitstellenverbund im Norden des Landes.33
  • 2025 Maßnahmenkatalog gegen Ärztemangel und Fahrplan für Krankenhausplanung sowie Fachkräftesicherungspakt.34