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Wussten Sie schon?

Strukturprüfungen bescheinigen Krankenhäusern bestehende Voraussetzungen, um konkrete Kodes (Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS)) für besonders schwierige und komplexe Behandlungen mit den Krankenkassen vereinbaren und abrechnen zu können.

Bei diesen Leistungen ist es besonders wichtig, dass ein Krankenhaus die erforderlichen organisatorischen, personellen oder fachlichen Vorgaben (Strukturmerkmale) aufweist. Hier geht es um hochspezialisierte Bereiche, die in der Regel auch besonders gefährdete Patienten versorgen.

Dazu gehören etwa die Intensivmedizin, Versorgungsstrukturen für Schlaganfallpatienten oder geriatrische und pädiatrische Strukturen.

Bei einer geriatrischen Komplexbehandlung ist beispielsweise die Behandlung durch ein geriatrisches Team unter der Leitung einer Fachärztin oder eines Facharztes mit geriatrischer Zusatz- oder Schwerpunktbezeichnung gefordert. Fragestellungen sind also unter anderem, ob ausreichend qualifiziertes Personal für eine Behandlung rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr zur Verfügung steht oder entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sind, um etwa infizierte Patientinnen und Patienten zu isolieren. Strukturprüfungen liefern damit Hinweise auf die Qualität in Krankenhäusern.

Die zugrunde liegenden Anforderungen legt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jährlich im Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) fest.

Je nach OPS-Kode gilt die Bescheinigung durch den Medizinischen Dienst für ein oder zwei Jahre. Da Bescheinigungen erstmalig 2021 ausgestellt wurden und überwiegend für zwei Jahre galten, ergibt sich 2024 eine geringere Anzahl an Prüfungen.