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Ziel ist, die Mütter- und Säuglingssterblichkeit sowie frühkindliche Behinderungen zu verringern. Darüber hinaus soll die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen unter Berücksichtigung einer zumutbaren, flächendeckenden Erreichbarkeit sichergestellt werden.

Info

Hierzu besteht ein vierstufiges Konzept mit verbindlichen Mindestanforderungen an die Versorgung von bestimmten Schwangeren und von Früh- und Reifgeborenen.

Je nach Risikoprofil einer Schwangeren oder eines Kindes hat eine Zuweisung in eine entsprechende Klinik zu erfolgen. Einzelheiten regelt die Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – QFR-RL.

5 Qualitätskontrollen

in 3 Kliniken der Versorgungsstufe II: Perinatalzentrum/Level 2

Qualitätsdefizite auf einen Blick

  • fehlende Konsilmöglichkeiten vor Ort im Bereich Neuropädiatrie und Kinderkardiologie
  • fehlende Fachärztinnen/Fachätzte mit Schwerpunkt "spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin"
  • fehlendes Personal im Bereich Mikrobiologie im Regeldienst sowie mindestens als Rufdienst an Wochenenden/Feiertagen

Versorgung für Früh- und Reifgeborene in Sachsen-Anhalt

(auf Grundlage der Qualitätskontrollen* 2021 - 2024)

* 2022 coronabedingt ausgesetzt

Versorgungsstufen bis 2024

Versorgungsstufe I: Perinatalzentrum/Level 1

  • Schwangere mit erwartetem Frühgeborenen mit einem geschätzten Geburtsgewicht unter 1250 Gramm oder mit Gestationsalter < 29 + 0 SSW
  • Schwangere mit Drillingen und mit einem Gestationsalter < 33 + 0 SSW sowie Schwangere mit über drei Mehrlingen
  • Schwangere mit allen pränatal diagnostizierten fetalen oder mütterlichen Erkrankungen, bei denen nach der Geburt eine unmittelbare spezialisierte intensivmedizinische Versorgung des Neugeborenen absehbar ist

Versorgungsstufe II: Perinatalzentrum/Level 2

  • Schwangere mit erwartetem Frühgeborenen mit einem geschätzten Geburtsgewicht von 1250 bis 1499 Gramm oder mit Gestationsalter von 29 + 0 bis ≤ 31 + 6 SSW
  • Schwangere mit schweren schwangerschaftsassoziierten Erkrankungen oder Wachstumsretardierung des Fetus unterhalb des 3. Perzentils
  • Schwangere mit insulinpflichtiger diabetischer Stoffwechselstörung mit absehbarer Gefährdung für Fetus bzw. Neugeborenes

Versorgungsstufe III: Perinataler Schwerpunkt

  • Schwangere mit erwartetem Frühgeborenen mit einem geschätzten Geburtsgewicht von mindestens 1500 g und mit Gestationsalter von 32 + 0 bis ≤ 35 + 6 SSW
  • Schwangere mit Wachstumsretardierung des Fetus (zwischen 3. und 10. Perzentil des auf das Gestationsalter bezogenen Gewichts)
  • Schwangere mit insulinpflichtiger diabetischer Stoffwechselstörung ohne absehbare Gefährdung für Fetus bzw. Neugeborenes

Versorgungsstufe IV: Geburtsklinik

  • Schwangere ab 37 + 0 SSW ohne zu erwartende Komplikationen und ohne eines der genannten Kriterien für die Aufnahme in die Versorgungsstufen I bis III