Das ist die Erkenntnis, die der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt aus den Ergebnissen seiner 83 Qualitätskontrollen und 124 Strukturprüfungen gewonnen hat und heute im Qualitätsre-port Krankenhausversorgung 2024 veröffentlicht. „Grundsätzlich ist die Versorgungsqualität in den Krankenhäusern des Landes gut. Damit das aber so bleibt, ist es wichtig, Defizite recht-zeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Die Bereitschaft und den Willen dazu sehen wir bei den Kliniken ganz deutlich. Hilfreiche Optimierungspotenziale bieten etwa Spezialisierungen und Zentralisierungen, die Delegation ärztlicher Aufgaben, Kooperationen und digitale Ver-netzungen sowie der Ausbau flexibler telemedizinischer Angebote. All das müssen wir weiter voranbringen, um die Krankenhausversorgung künftig in der Fläche sicherzustellen und auf einem qualitativ hochwertigen Niveau zu erhalten“, sagt Jens Hennicke, Vorstandsvorsitzen-der des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt.
Vor dem Hintergrund des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt und einer noch ausstehenden Reform bildet die Notfallversorgung den Schwerpunkt des Reports. „Eine gute und verlässliche Versorgung im Notfall ist eine der wichtigsten Komponenten eines funktio-nierenden Gesundheitssystems. Im Zuge der Krankenhausreform sind konsequenterweise auch die Elemente der Notfallversorgung einzubeziehen und zukunftsfähig aufzustellen“, be-tont Hennicke. „Unsere stichprobenhaften Qualitätskontrollen der Notaufnahmen in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts zeigten 2024 zwar erstmals keine Auffälligkeiten, aus den Vorjahren wissen wir aber um die Herausforderungen, die vor allem aus einem Mangel an Fachpersonal resultieren.“ Der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt unterstützt daher eine Reform mit Positionen und Impulsen zur Weiterentwicklung der Notfallversorgung. Hierzu zählt beispielsweise die Etablierung flächendeckender Integrierter Notfallzentren. Das sind vernetzte Anlaufstellen aus zusammenarbeitenden Notaufnahmen und Notdienstpraxen mit einer zentralen Einschätzungsstelle zur medizinischen Erstversorgung nach einem digitalen oder telefonischen Erstkontakt. Ebenso könnte eine gesetzliche Möglichkeit zur asynchronen Telemedizin durch eine zeitversetzte Kommunikation zwischen dem ärztlichen Fachpersonal und Patienten den Fachkräftemangel etwas abfedern, den Austausch zwischen den Behan-delnden erleichtern und die Versorgungsqualität in ländlichen Gebieten stärken.
Qualitätskontrollen betrafen neben den Notfallstrukturen unter anderem auch die Versor-gung von Früh- und Reifgeborenen, die Qualitätssicherung in der Kinderonkologie oder der Versorgung von Bauchaortenaneurysmen.
In den Strukturprüfungen wurden zudem die Anforderungen zum Erbringen und Abrechnen besonders komplexer und aufwendiger Krankenhausbehandlungen geprüft. Das sind soge-nannte Strukturmerkmale zum Beispiel an die Verfügbarkeit und Qualifikation von Fachperso-nal, an Räumlichkeiten und/oder technische Ausstattung. Diese bestehen zum Beispiel für die intensivmedizinische Versorgung, die Schlaganfallversorgung, die geriatrische und palliative Versorgung. 2024 konnten alle 124 Anträge für solche Leistungen befürwortet werden. Das ist ein überaus positives Ergebnis, das zeigt, dass die Kliniken bei Defiziten aus den Vorjahren nachgebessert haben und entsprechend der Anforderungen an die beantragten Leistungen gut aufgestellt sind. Wie bei anderen Zertifizierungen ist bei den Strukturprüfungen der Weg das Ziel. Gemeinsam wurde und wird zwischen Medizinischem Dienst und Krankenhäusern erörtert, welche Maßnahmen notwendig sind, um mit den notwendigen Behandlungsstruktu-ren und -prozessen auf hohem Niveau weiter versorgen zu können (z. B. Kooperationsverein-barungen oder angepasste Dienstbesetzungen).
„Zum Erkennen von Schnittstellenproblemen in der stationären Versorgung bleiben außer-dem Prüfungen von Krankenhausabrechnungen weiter wichtig. Fragen nach Dauer und Not-wendigkeit von Krankenhausbehandlungen fokussieren das wichtige Zusammenspiel von sta-tionärer und ambulanter Versorgung. Trotz dieser wichtigen Funktion sollten sich diese auf-wandsarm gestalten bei gleichzeitig größtmöglichem Nutzen für die Patientenversorgung“, so Hennicke.
Hintergrund:
Im Rahmen von Strukturprüfungen bescheinigt der Medizinische Dienst den Krankenhäusern seit 2021 bestehende Voraussetzungen, um konkrete Kodes für besonders schwierige und komplexe Be-handlungen mit den Krankenkassen vereinbaren und abrechnen zu können. Die Anforderungen dafür legt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jährlich in Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) fest. Die erforderlichen
organisatorischen, personellen oder fachlichen Vorgaben (Strukturmerkmale) betreffen besonders schwierige und komplexe Behandlungen in hochspezialisierten Bereichen, die in der Regel auch be-sonders gefährdete Patienten versorgen. Je nach OPS-Kode gilt die Bescheinigung durch den Medizi-nischen Dienst für ein oder zwei Jahre. Da erstmalig 2021 Bescheinigungen ausgestellt wurden und diese überwiegend für zwei Jahre galten, ergab sich 2023 eine hohe Anzahl an Prüfungen. Fragestel-lungen sind dabei unter anderem, ob ausreichend qualifiziertes Personal für eine Behandlung rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr zur Verfügung steht oder entsprechende Räumlichkeiten vor-handen sind, um etwa infizierte Patientinnen und Patienten zu isolieren. Strukturprüfungen liefern im Ergebnis Hinweise auf die Qualität in Krankenhäusern. Im Rahmen der Qualitätskontrollen geht der Medizinische Dienst der Frage nach, ob Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen erfüllen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bundeseinheitlich in Richtlinien und Beschlüssen vorgibt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Richtlinie ist das Erfüllen meist die Voraussetzung für die Leistungserbringung. Inhalte der Qualitätskontrollen sind u. a. örtliche Gegebenheiten, technische Ausstattung und personelle Qualifikationen. Das Einhalten der Vorgaben trägt grundlegend zur Sicherstellung einer erreichbaren und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung bei.