gestuftes System der Notfallversorgung
Der G-BA35 unterscheidet in der gestuften Notfallversorgung durch Krankenhäuser drei Stufen:
Stufe 1: Basisnotfallversorgung
Stufe 2: erweiterte Notfallversorgung
Stufe 3: umfassende Notfallversorgung
Info zu Notfallstufen
- Für jede Stufe bestehen Mindestanforderungen an die strukturellen, personellen und medizinisch-technischen Gegebenheiten: z. B. Art und Anzahl von Fachabteilungen, Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals, zeitlicher Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen.
- Die Krankenhäuser erhalten je nach Versorgungsstufe eine gestaffelte Pauschalvergütung.
Spezielle Notfallversorgung
Ergänzend zu diesen Notfallstufen besteht noch eine sogenannte Spezielle Notfallversorgung in den Modulen:
- Schwerverletztenversorgung
- Notfallversorgung Kinder (Basis, erweitert, umfassend)
- Spezialversorgung
- Schlaganfallversorgung
- Durchblutungsstörungen am Herzen
Über diese Module kann die Versorgung besonderer stationärer Notfälle auch strukturiert durch Krankenhäuser erfolgen, die keiner Notfallstufe zugehören, aber die besonderen Vorgaben eines Moduls erfüllen.
Aufgabe MD
Damit im Ernstfall alles passt, wird die Einhaltung der Qualitätsvorgaben der einzelnen Notfallstufen bzw. Module stichprobenartig vom Medizinischen Dienst überprüft.
34 Standorte sind insgesamt in Sachsen-Anhalt an der Notfallversorgung beteiligt.
25 Standorte hat der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt bereits auf die Einhaltung der Qualitätsvorgaben geprüft:
- In 40 % aller Kontrollen (10 Mal) waren im Zeitraum 2021 bis 2024 die Qualitätskriterien bei der ersten Prüfung nicht erfüllt.
- 2 Standorte konnten konnten bei erneuter Kontrolle nachbessern und damit alle Qualitätskriterien erfüllen.
- 2 Standorte konnten in der erneuten Stichproben-Kontrolle ebenfalls die erforderlichen Merkmale vorweisen.
- Damit ergibt sich insgesamt eine Erfüllungsquote von: 76 %.
6 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern erfüllten in der Stichprobe 2024 alle Häuser die Vorgaben. Das zeigt, dass die Qualitätskontrollen wichtig und wirksam sind. Ich hoffe, dass sich dieses erfreuliche Ergebnis auch im Jahr 2025 fortsetzt.
Dr. med. Anke Lasserre
Leitende Ärztin stellv. Vorstandsvorsitzende
Standorte der Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt mit Notfallstufe/Modul
[Auf Grundlage von Daten der Krankenkassen - bislang unveröffentlicht.]
Legende
Farblegende:
● Stufe 1: Basisnotfallversorgung
● Stufe 2: erweiterte Notfallversorgung
● Stufe 3: umfassende Notfallversorgung
● Trauma
● Zusatzmodul Herz
● Kinder Basis
● Kinder erweitert
● Kinder umfassend
Akkordeon Stichprobenziehung
Wie erfolgt die Stichprobenziehung für Qualitätskontrollen in der Notfallversorgung?
Die Ziehung der Stichprobenprüfungen übernimmt das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).
Jedes Jahr wird dort die Gesamtheit aller Krankenhausstandorte zusammengetragen. Dafür melden Krankenkassen oder die von diesen beauftragten Institutionen alle Standorte, die zum 31.01. des jeweiligen Jahres Zuschläge oder keine Abschläge erhalten, sowie die jeweilige Zuordnung des Krankenhausstandortes entsprechend der Regelungen zu den Notfallstrukturen.
Danach filtert das IQTIG die Standorte heraus, die innerhalb der letzten drei Jahre bereits auf die Einhaltung der Mindestvorgaben zu den Notfallstrukturen positiv kontrolliert wurden. So wird vermieden, dass Standorte zu häufig oder möglicherweise lange gar nicht gezogen werden.
Das Ergebnis der Ziehung wird den gezogenen Krankenhäusern und den Krankenkassen in den Bundesländern mitgeteilt. Diese beauftragen dann den jeweils zuständigen Medizinischen Dienst.
Nach der Prüfung durch den Medizinischen Dienst erhalten die beauftragende Krankenkasse und das geprüfte Krankenhaus das Kontrollergebnis.
Die Krankenkassen können ggf. notwendige Konsequenzen gemäß der Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie (QFD-RL) des G-BA veranlassen.
Da die Qualitätskontrollen aufgrund der Covid-19-Pandemie für das Jahr 2022 ausgesetzt waren, beträgt der Stichprobenumfang noch bis 2026 20% und reduziert sich erst ab 2027 regelhaft auf 9 %.
Übersicht über die Ergebnisse der Qualitätskontrollen zur Notfallversorgung 2021 bis 2024*
Legende
*2022 coronabedingt ausgesetzt
Farblegende:
● Qualitätsanforderungen wurden erfüllt
● Qualitätsanforderungen wurden nicht erfüllt
Qualitätsdefizite auf einen Blick
2024
keine Ablehnungen
2023
- für die Zentrale Notaufnahme (ZNA) verantwortlicher Facharzt auch im Tagdienst nicht vollständig nachgewiesen
- Verfügbarkeit Endoskopie-Assistenzpersonal im Rufdienst
- Verfügbarkeit MRT (fehlende Dienstpläne/Anwesenheitsnachweis der radiologischen Praxis)
2022
Kontrollen coronabedingt ausgesetzt
2021
- (zeitliche) Vorgaben zur Triage nicht erfüllt
- Verfügbarkeit von Fachärzten innerhalb von 30 Minuten
- Versorgung von Notfallpatienten nicht ganz überwiegend in der ZNA
- Aufnahmebereitschaft auf die Intensivstation (ITS) innerhalb 60 Minuten innerhalb der Stichprobenakten, trotz vorgelegter Standard-arbeitsanweisung (SOP = Standard Operating Procedure).
- fachlich unabhängige und eigenständige ärztliche Leitung
- Prozesse: strukturiertes und validiertes System bei Erstaufnahme nicht nachvollziehbar in den Stichprobenakten
Alle Jahre:
- fehlende Kooperationen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (ist entsprechend der allgemeinen Anforderungen an alle Notfallstufen eine Soll-Bestimmung)