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Bild: ein Mann und eine Frau sitzen vor zwei Monitoren und tauschen sich aus

Qualitätskontrollen Notfallversorgung

gestuftes System der Notfallversorgung

Der G-BA35 unterscheidet in der gestuften Notfallversorgung durch Krankenhäuser drei Stufen:

Stufe 1: Basisnotfallversorgung

Stufe 2: erweiterte Notfallversorgung

Stufe 3: umfassende Notfallversorgung

Info zu Notfallstufen

  • Für jede Stufe bestehen Mindestanforderungen an die strukturellen, personellen und medizinisch-technischen Gegebenheiten: z. B. Art und Anzahl von Fachabteilungen, Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals, zeitlicher Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen.
  • Die Krankenhäuser erhalten je nach Versorgungsstufe eine gestaffelte Pauschalvergütung.

Spezielle Notfallversorgung

Ergänzend zu diesen Notfallstufen besteht noch eine sogenannte Spezielle Notfallversorgung in den Modulen:

  • Schwerverletztenversorgung
  • Notfallversorgung Kinder (Basis, erweitert, umfassend)
  • Spezialversorgung
  • Schlaganfallversorgung
  • Durchblutungsstörungen am Herzen

Über diese Module kann die Versorgung besonderer stationärer Notfälle auch strukturiert durch Krankenhäuser erfolgen, die keiner Notfallstufe zugehören, aber die besonderen Vorgaben eines Moduls erfüllen.

Aufgabe MD

Damit im Ernstfall alles passt, wird die Einhaltung der Qualitätsvorgaben der einzelnen Notfallstufen bzw. Module stichprobenartig vom Medizinischen Dienst überprüft.

34 Standorte sind insgesamt in Sachsen-Anhalt an der Notfallversorgung beteiligt.

25 Standorte hat der Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt bereits auf die Einhaltung der Qualitätsvorgaben geprüft:

  • In 40 % aller Kontrollen (10 Mal) waren im Zeitraum 2021 bis 2024 die Qualitätskriterien bei der ersten Prüfung nicht erfüllt.
    • 2 Standorte konnten konnten bei erneuter Kontrolle nachbessern und damit alle Qualitätskriterien erfüllen.
    • 2 Standorte konnten in der erneuten Stichproben-Kontrolle ebenfalls die erforderlichen Merkmale vorweisen.
  • Damit ergibt sich insgesamt eine Erfüllungsquote von: 76 %.

6 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern erfüllten in der Stichprobe 2024 alle Häuser die Vorgaben. Das zeigt, dass die Qualitätskontrollen wichtig und wirksam sind. Ich hoffe, dass sich dieses erfreuliche Ergebnis auch im Jahr 2025 fortsetzt.

Dr. med. Anke Lasserre

Leitende Ärztin stellv. Vorstandsvorsitzende

Standorte der Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt mit Notfallstufe/Modul

[Auf Grundlage von Daten der Krankenkassen - bislang unveröffentlicht.]

Legende

Farblegende:

Stufe 1: Basisnotfallversorgung

Stufe 2: erweiterte Notfallversorgung

Stufe 3: umfassende Notfallversorgung

Trauma

Zusatzmodul Herz

Kinder Basis

Kinder erweitert

Kinder umfassend

Akkordeon Stichprobenziehung

Übersicht über die Ergebnisse der Qualitätskontrollen zur Notfallversorgung 2021 bis 2024*

Legende

*2022 coronabedingt ausgesetzt

Farblegende:

Qualitätsanforderungen wurden erfüllt

Qualitätsanforderungen wurden nicht erfüllt

Qualitätsdefizite auf einen Blick

2024

keine Ablehnungen

2023

  • für die Zentrale Notaufnahme (ZNA) verantwortlicher Facharzt auch im Tagdienst nicht vollständig nachgewiesen
  • Verfügbarkeit Endoskopie-Assistenzpersonal im Rufdienst
  • Verfügbarkeit MRT (fehlende Dienstpläne/Anwesenheitsnachweis der radiologischen Praxis)

2022

Kontrollen coronabedingt ausgesetzt

2021

  • (zeitliche) Vorgaben zur Triage nicht erfüllt
  • Verfügbarkeit von Fachärzten innerhalb von 30 Minuten
  • Versorgung von Notfallpatienten nicht ganz überwiegend in der ZNA
  • Aufnahmebereitschaft auf die Intensivstation (ITS) innerhalb 60 Minuten innerhalb der Stichprobenakten, trotz vorgelegter Standard-arbeitsanweisung (SOP = Standard Operating Procedure).
  • fachlich unabhängige und eigenständige ärztliche Leitung
  • Prozesse: strukturiertes und validiertes System bei Erstaufnahme nicht nachvollziehbar in den Stichprobenakten

 

Alle Jahre:

  • fehlende Kooperationen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (ist entsprechend der allgemeinen Anforderungen an alle Notfallstufen eine Soll-Bestimmung)