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Neue Strukturen als Schlüssel zum Erfolg? Krankenhausreform für mehr Behandlungsqualität

Mit dem Ziel, flächendeckend eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherzustellen, initiiert die Ampel-Koalition die große Reformation der Kliniklandschaft. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach wünscht sich, dass Patientinnen und Patienten sich darauf verlassen können, dass sie überall, auch in ländlichen Regionen, schnell und gut versorgt werden. Statt ökonomischer sollen medizinische Gründe die Behandlungen bestimmen. Qualität von Strukturen und Behandlungen bildet dabei die Grundlage für Krankenhausplanung und Vergütung. Doch was kann eine Strukturreform tatsächlich bewirken? Und was bedeutet sie für ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt?

Dazu sprachen wir mit:

Petra Grimm-Benne (SPD), Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Dr. med. Anke Lasserre, Leitende Ärztin und stellvertretende Vorstandsvorsitzende im Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt

Dr. Wulf-Dietrich Leber, GKV-Spitzenverband Berlin, Leiter der Abteilung „Krankenhäuser“

Prof. Dr. med. Wolfgang Schütte, Vorsitzender Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V.

Fachkliniken

Fachkrankenhäuser verfügen häufig über hohes Expertenwissen und hohen Fallzahlen in ihren jeweiligen Fachgebieten. Obgleich sie typischerweise keine Notaufnahmen haben, sind sie trotzdem für die Versorgung der Bevölkerung teilweise elementar. Ihr Leistungsspektrum entspricht grundsätzlich dem Level II, zum Teil dem Level III. Die Regierungskommission hat deshalb vorgeschlagen, die hochqualifizierten Häuser baulich und inhaltlich in Kliniken der Stufe II und III zu integrieren.

Das BMG hat nun in seinem Entwurf eines Basismodells zur geplanten Krankenhausreform (Stand Mai 2023) als Grundlage für eine erste Folgenabschätzung eine neue Level-Kategorie „F“ für Fachkliniken einschließlich Bundeswehrkrankenhäusern und berufsgenossenschaftlicher Kliniken aufgenommen.

Die Krankenhaustagesbehandlung soll den Patientinnen und Patienten im Einvernehmen mit den Ärzten die Übernachtung in vertrauter Umgebung ermöglichen und das Krankenhauspersonal entlasten. Dafür sollen sich die Dokumentationsanforderungen auf das erforderliche Mindestmaß begrenzen.

Die Entscheidung, ob eine Behandlung stationär oder ambulant erfolgt, soll keine Kostenfrage sein. Für bestimmte Behandlungen sollen mit Hybrid-DRGs deshalb sektorengleiche Vergütungen eingeführt werden, die zwischen ambulanter (EBM) und stationärer (DRG) Vergütung liegen. Krankenkassen und Krankenhäuser sollen dafür gemeinsam einen Leistungskatalog sowie entsprechende Vergütungen festlegen. Am hierfür vorgesehenen 31.03.2023 herrschte noch Uneinigkeit. Grundsätzlich gilt in der deutschen Gesundheitspolitik der Leitsatz „ambulant vor stationär“, wonach immer ambulant zu behandeln ist, wenn die Möglichkeit besteht.

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