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Einleitung Karriere

2.300 Ärztinnen und Ärzte – 2.600 pflegefachliche Gutachterinnen und Gutachter – zahlreiche Assistenzkräfte sowie Kolleginnen und Kollegen in der Unternehmensorganisation: Innerhalb der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste sorgen ca. 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dafür, dass in unserem Gesundheitssystem ein Rad ins andere greift. Und was ist mit Ihnen?

Die perfekte Alternative zu Klinik und Praxis

Die etwa 2.300 Ärztinnen und Ärzte des Medizinischen Dienstes haben mit der gutachterlichen Tätigkeit eine nicht kurative Sparte nahe dem klassischen Arztberuf gewählt und damit die perfekte Alternative zu Klinik und Praxis gefunden.

Text Ärzte

Basierend auf ihrem Wissen und ihrer Erfahrung übernehmen sie qualifizierte Beratungs- und Begutachtungsleistungen in allen Versorgungsbereichen und bringen ihre Expertise in Gremienarbeit sowie in überregionale Projekte ein.

Die ärztlichen Gutachterinnen und Gutachter

  • sind unabhängige Sachverständige
  • sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen
  • stellen quali­fizierte Beratungs- und Begutachtungsleistungen in allen Versorgungsbereichen bereit und
  • wahren die berechtigten Interessen der Versicherten an einer medizinischen Versorgung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Dabei müssen die beanspruchten Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Denn:

Die Solidargemeinschaft der Versicherten funktioniert nur dann, wenn dieses Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wird. Um diese Vorgabe des Gesetzgebers umsetzen zu können, unterstützt der Medizinische Dienst die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit seiner medizinischen und sozialmedizinischen Kompetenz.

Die Sozialmedizin ist in den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern als Zusatzbezeichnung fest verankert. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Facharztausbildung. Die Medizinischen Dienste bieten die Möglichkeit zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“.

Sozialmedizinische Begutachtungen werden sowohl mit spezieller ärztlicher Untersuchung als auch per Aktenlage auf der Basis aktueller und aussagefähiger Befundunterlagen durchgeführt. Sie basieren auf der bisherigen Krankheitsdokumentation der behandelnden Ärzte und auf Vorgutachten. Hier ist die enge Zusammenarbeit mit den Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten sehr wichtig.

Tätigkeitsspektrum

Beratung und Begutachtung in folgenden Bereichen:

  • Krankenhausbehandlung
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Rehabilitation
  • Hilfsmittel
  • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  • Behandlungsfehler
  • Arzneimittel
  • Leistungen der ambulanten Versorgung Pflegebedürftigkeit

Wir wünschen uns von Ihnen

  • Interesse an sozialmedizinischen Fragestellungen
  • mehrjährige fachärztliche Erfahrung in Klinik, Praxis oder einem Sozialmedizinischen Dienst
  • idealerweise Promotion
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein,
  • Einsatzbereitschaft, Kommunikations- und Teamfähigkeit

Wir bieten Ihnen

  • eine anspruchsvolle und selbstständige Tätigkeit, die auf Ihren Kenntnissen und Erfahrungen aus Klinik oder Praxis aufbaut
  • eine wichtige Aufgabe innerhalb des deutschen Gesundheitswesens
  • die Integration in unser Ärzteteam, in dem nahezu alle Schwerpunktkompetenzen vertreten sind
  • kontinuierliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, z. B. zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“
  • vielseitige Tätigkeitsfelder und zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten
  • gute Möglichkeiten der Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeiten ohne Bereitschafts-, Nacht- und Wochenenddienste und durch die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung
  • moderne Arbeitsplätze mit neuester Informations- und Kommunikationstechnik
  • einen sicheren Arbeitsplatz mit attraktiver Vergütung, die sowohl die an Sie gestellten Anforderungen als auch Ihre individuelle Leistung berücksichtigt

 

Jede Begutachtung ist einzigartig. Kommunikation ist alles.

2.600 Pflegefachkräfte fahren täglich für den Medizinischen Dienst durch Deutschland zu Versicherten nach Hause, um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln oder in Pflegeeinrichtungen, um Pflegequalität zu prüfen.

Text Pflege

Die gutachterliche Tätigkeit der etwa 2.600 Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes basiert auf dem Wissen und auf den Erfahrungen, die die Pflegefachkräfte in ihrer Ausbildung und ihrer bisherigen Berufstätigkeit im Rahmen der Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege erworben haben. Aufbauend auf diesem pflegerischen Know-how werden Fortbildungen über die gesetzlichen Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung sowie auf dem Gebiet der Kommunikation und Gesprächsführung in der Pflegebegutachtung absolviert.

Die pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter prüfen im Auftrag der Pflegekassen die Pflegebedürftigkeit von Versicherten nach § 18 SGB XI.

Nachdem die Pflegekasse den Antrag und alle zur Begutachtung notwendigen Unterlagen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit an den Medizinischen Dienst geleitet hat, hat die Begutachtung innerhalb gesetzlich vorgeschriebener Fristen zu erfolgen. Die Begutachtung erfolgt – abhängig von der Antragsart bzw. dem Aufenthaltsort des Versicherten – im Wohnbereich, im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung. Von den pflegefachlichen Gutachtern (m/w) wird festgestellt, welche gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Die Ressourcen der Versicherten werden differenziert erfasst. Hinweise pflegender Angehöriger und Auskünfte behandelnder Ärzte werden berücksichtigt. Auf der Basis der gewonnenen Informationen wird unter Beachtung der Begutachtungsrichtlinie ein Gutachten erstellt, in dem der Pflegekasse der Pflegegrad empfohlen wird.

Die pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter führen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen nach § 114 SGB XI durch.

Um eine angemessene Pflege bzw. die Einhaltung vereinbarter Qualitätsstandards in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sicherzustellen, erfolgen sowohl regelmäßige als auch anlassbezogene unangemeldete Prüfungen in Alten- und Pflegeheimen, in Hospizen und in Sozialstationen. Der/Die pflegefachliche Gutachter/-in, der/die auch über spezielle Kenntnisse im Bereich der Qualitätssicherung verfügt, nimmt – ggf. im Team mit weiteren Pflegefachkräften oder Ärzten und Ärztinnen des Medizinischen Dienstes – die Pflegesituation vor Ort in Augenschein.

Eine Qualitätsprüfung kann mehrere Tage andauern. Ergebnis der Qualitätsprüfung ist ein Prüfbericht, den die Auftraggeber (Pflegekassenverbände) erhalten. Bei Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten erfolgt zudem die Prüfung der erbrachten Leistungen und in Rechnung gestellten Leistungen.