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Stichprobenartig oder anlassbezogen gehen Qualitätskontrollen der Frage nach, ob Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen einhalten, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien und Beschlüsse bundeseinheitlich vorgibt. Die Erfüllung ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Richtlinie meist die Voraussetzung für die Leistungserbringung.

Grundlage ist die Richtlinie des G-BA nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V: MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL). Auf dieser Basis beauftragen die gesetzlichen Krankenkassen den jeweils zuständigen Medizinischen Dienst im Land. Eine Kontrolle der Richtigkeit der Dokumentation im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung kann auch von den für diese Verfahren zuständigen Stellen beauftragt werden.

Inhalte sind u. a.:

  • örtliche Gegebenheiten
  • technische Ausstattung
  • personelle Qualifikationen

Weitere Erklärung

Zur Prüfung erstellt der Medizinische Dienst einen Kontrollbericht, den die beauftragende Stelle und das geprüfte Krankenhaus erhalten. Einmal jährlich berichtet der Medizinische Dienst Bund dem G-BA über den Umfang und die Ergebnisse der Qualitätskontrollen. Die Folgen bei einer Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen hat der G-BA in grundsätzlicher Weise in der „Qualitätsanforderungs-Durchsetzungs-Richtlinie nach § 137 Abs. 1 SGB V (QFD-RL)“ geregelt.

Bedeutung der Qualitätskontrollen für die Krankenhausversorgung

  • mehr Transparenz
  • Voraussetzung zum Schaffen einer Planungsgrundlage für eine qualitätsorientierte Steuerung der Versorgung im Gesundheitswesen
  • Erhöhung der Effizienz der Qualitätssicherung

Das Einhalten der Vorgaben trägt grundlegend zur Sicherstellung einer erreichbaren und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung bei. Durch den neutralen Blick von außen eröffnet sich zudem eine Planungsgrundlage für eine qualitätsorientierte Steuerung im Gesundheitswesen.

82* Qualitätskontrollen

*inklusive 10 Qualitätskontrollen zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren

 

... hat der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 insgesamt durchgeführt.

 

56,1 % davon erfüllten alle Qualitätsvorgaben.

Gründe für das Nichterfüllen

  • Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik: ärztlicher, psychologischer und therapeutischer Personalmangel
  • Minimalinvasive Herzklappeninterventionen: keine Herzchirurgie am Standort, keine Rufbereitschaft Neurologie abgesichert (nachgebessert mit Kooperationsvertrag)