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Behandlungs- und Pflegefehler 2023

Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt unterstützt im Spannungsfeld zwischen Erwartungen und Möglichkeiten

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Mit 501 unabhängigen Gutachten unterstützte der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 die Menschen im Land bei vermuteten Behandlungsfehlern in Medizin und Pflege. Bei 360 Einschätzungen (72 %) lag kein Behandlungsfehler vor, bei 141 Aufarbeitungen (28 %) bestätigte sich der ursprüngliche Verdacht. Die Anzahl bestätigter Behandlungsfehler bleibt damit nahezu identisch zum Vorjahr (145 bestätigte Behandlungs- und Pflegefehler in 2022).

„Verglichen mit der Anzahl an Menschen, die 2023 in unserem Land medizinisch und pflegerisch versorgt wurden, ist die Zahl bestätigter Behandlungsfehler gering“, sagt Jens Hennicke, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt. „Die Vermutungen zu Behandlungs- und Pflegefehlern resultieren nicht selten aus Abweichungen von einem Optimalzustand. Denn trotz bester medizinischer Möglichkeiten und größter pflegerischer Bemühungen lassen sich Komplikationen wie zum Beispiel eine Wundheilungsstörung nach einer Operation selbst bei fachgerechtem Handeln nicht sicher vermeiden oder vollkommen ausschließen. Die verständliche Aufklärung zu Grenzen und Risiken ist deshalb immer wieder wichtig.“

423 eingehende Einschätzungen betrafen medizinische Behandlungen. Der überwiegende Anteil (51 %) an Vermutungen kam aus operativen Fachgebieten Orthopädie, Unfallchirurgie und Chirurgie. „Eingriffe werden zunehmend komplexer und die Erwartungen an die moderne Medizin sind hoch. Doch Komplikationen lassen sich leider nie völlig ausschließen“, so Hennicke. Von den Vermutungen aus dem medizinischen Bereich lag bei 75 % kein Fehler vor, bei 25 % wurde ein Behandlungsfehler festgestellt. Diese betrafen ganz unterschiedliche Erkrankungen und medizinische Behandlungsgebiete. „Die Folgen medizinischer Behandlungsfehlern können sehr unterschiedlich ausfallen: von einer Narbenbildung über eine längere Aufenthaltsdauer im Krankenhaus bis hin zu einer erneuten Operation. Im Einzelfall kann ein Behandlungsfehler aber auch äußerst schwerwiegend und lebensverändernd für den betreffenden Menschen sein.“

Die pflegerische Versorgung war bei 78 Fragen im Fokus. Die Bildung von Druckgeschwüren, sogenannten Dekubitalulcera, war dabei ebenso Thema wie Stürze oder eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt bejahten bei 44 % die Frage nach einem Pflegefehler. Bei 56 % lag kein Pflegefehler vor. „Die Selbstbestimmtheit der immer älter werdenden, häufig multimorbiden Menschen kann der Prävention und Umsetzung von Pflegestandards Grenzen setzen“, erklärt Hennicke. „So wird beispielsweise in Pflegeeinrichtungen regelmäßig Trinken angeboten, ob am Ende aber der ganze Becher ausgetrunken wird, kann nicht erzwungen werden.“

„Trotz größter Sorgfalt können Behandlungs- und Pflegefehler passieren. Damit sich diese nicht wiederholen und nach Möglichkeit vermieden werden, ist eine gute Fehlerkultur wichtig. Dabei sind insbesondere auch Fehler zu berücksichtigen, bei denen kein Schaden entstanden ist, denn auch diese signalisieren ein potentielles Risiko“, sagt Hennicke. „Die Chance, übergreifend aus Behandlungs- und Pflegefehlern zu lernen, lässt sich verbessern, wenn sämtliche Daten dazu in einer zentralen Datenbank erfasst und zugänglich gemacht werden. Das Transparenzgesetz könnte dafür eine Grundlage schaffen.“

Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädieren die Medizinischen Dienste seit Jahren für eine Sicherheitskultur, bei der Behandlungsfehler konsequent offengelegt, systematisch erfasst und ausgewertet werden. „Die Frage ‚Wer war das?‘ spielt am Ende weniger eine Rolle als die Frage: ‚Wie können Fehler vermieden werden.‘“, verdeutlicht Hennicke.

 

 

Hintergrund:

Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Die Medizinischen Dienste können von den gesetzlichen Krankenkassen zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfs beauftragt werden. Bundesweit haben die Medizinischen Dienste 12.400 Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen erstellt. Erste Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten ist die Krankenkasse. Das Behandlungsfehlergutachten des Medizinischen Dienstes ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei.

 

Downloads:

vollständige Pressemitteilung im pdf-Format

Grafik Häufigkeit: Wie häufig wurden 2023 Fehler in der medizinischen und pflegerischen Verosrgung vermuete und wie oft bestätigte sich der Verdacht?

Grafik Fachgebiete: In welchen Fachgebieten wurden 2023 Vorwürfe am häufigsten erhoben?

Grafik Versorgungsorte: Wor wurden Behandlungsfehler 2023 am häufigsten vermutet?

 

 

 

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Christine Probst

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