Zum Inhalt springen

Stichprobenartig oder anlassbezogen gehen Qualitätskontrollen der Frage nach, ob Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen einhalten, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien und Beschlüssen bundeseinheitlich vorgibt.

Inhalte der Kontrollen sind u. a. Prüfungen der:

  • Infrastruktur und Organisation
  • sachlichen und technischen Ausstattung
  • personellen Verfügbarkeit und fachlichen Qualifikation
  • und der Prozessqualität

 

Die Erfüllung ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Richtlinie meist die Voraussetzung für die Leistungserbringung.

Grundlage ist die Richtlinie des G-BA nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V: MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL). Auf dieser Basis beauftragen die gesetzlichen Krankenkassen den jeweils zuständigen Medizinischen Dienst im Land.

Auch in der externen stationären Qualitätssicherung wird der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt mit Kontrollen zur Richtigkeit der Dokumentation beauftragt.

Der Medizinische Dienst erstellt zu jeder Qualitätskontrolle einen Kontrollbericht, den die beauftragende Stelle und das geprüfte Krankenhaus erhalten. Einmal jährlich berichtet der Medizinische Dienst Bund dem G-BA über den Umfang und die Ergebnisse der Qualitätskontrollen.

Die Folgen bei einer Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen hat der G-BA in grundsätzlicher Weise in der „Qualitätsanforderungs-Durchsetzungs-Richtlinie nach § 137 Abs. 1 SGB V (QFD-RL)“ geregelt.

Bedeutung der Qualitätskontrollen für die Krankenhausversorgung

  • mehr Transparenz
  • Voraussetzung zum Schaffen einer Planungsgrundlage für eine qualitätsorientierte Steuerung der Versorgung im Gesundheitswesen
  • Erhöhung der Qualität in der Patientenversorgung

 

Das Einhalten der Vorgaben trägt grundlegend zur Sicherstellung einer erreichbaren und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung bei.

Durch den neutralen Blick von außen eröffnet sich zudem eine Planungsgrundlage für eine qualitätsorientierte Steuerung im Gesundheitswesen.