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Medizinischer Dienst Bund | Pressestatement | Essen |

Unabhängige und interessensfreie Pflegebegutachtung ist unverzichtbar

Aus Anlass der ersten Lesung eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sagt Carola Engler, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund:

„Der Medizinische Dienst Bund begrüßt die Zielsetzung, die pflegerische Versorgung durch die Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs und eine Optimierung der pflegerischen Versorgungsstrukturen zu verbessern. Wir unterstützen ausdrücklich die Kompetenzerweiterung bei Pflegefachpersonen.

Das Gesetz bietet zudem die Chance, das fachliche Zusammenspiel zwischen den Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes und der professionellen Pflege zu intensivieren und zu optimieren, um einerseits eine bedarfsgerechte und zeitnahe Pflegebegutachtung zu unterstützen, und andererseits Synergien zu nutzen. Im Sinne einer möglichst bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten ist gleichzeitig eine unabhängige und interessensfreie Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst notwendig. Denn nur so kann die Einheitlichkeit der Begutachtung, die Qualitätssicherung des Begutachtungsverfahrens sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Begutachtung konzeptionell und organisatorisch gewährleistet werden. Klare Verantwortlichkeiten unterstützen dabei diese Ziele.

Darüber hinaus begrüßen wir ausdrücklich, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Zusammenarbeit der Kontrollinstanzen in der Pflege umgesetzt wird. So ermöglicht das Gesetz, dass der Medizinische Dienst bei den Qualitätsprüfungen in Abstimmung mit den Heimaufsichtsbehörden die heimrechtlichen Vorschriften ebenfalls prüft. Dadurch können Pflegeeinrichtungen von Prüfaufwänden deutlich entlastet werden.“

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Christine Probst

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E-Mail: christine.probst(at)md-san.de