Wie bleibt unsere Gesundheitsversorgung verlässlich und bezahlbar? Diese zentrale Frage diskutierte der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt heute bei seinem vierten Symposium in Tangermünde gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Medizin, Pflege und Politik. Das Ergebnis: Sieben konkrete Punkte, die entscheidend sind, damit alle Menschen im Land gut versorgt bleiben – egal ob jung oder alt, auf dem Land oder in der Stadt:
1. | Finanzierung stabilisieren: Effiziente Strukturen statt ständiger Beitragserhöhungen. |
2. | Starre Versorgungsbereiche aufbrechen: Vernetze Versorgung und Kooperationen über Sektoren- und Ländergrenzen hinaus ermöglichen. |
3. | Qualität im Zentrum – von der Planung bis zur Versorgung. |
4. | Effizientere Krankenhaus- und Versorgungsstrukturen: Komplexleistungen zentralisieren. |
5. | Potenziale der Telemedizin und elektronischen Patientenakte besser nutzen. |
6. | Primärprävention fördern & ambulante Rehabilitationsstrukturen weiterentwickeln. |
7. | Gestufte Versorgung wirklich leben – Gesunderhaltung in den Mittelpunkt stellen. |
„Wir brauchen eine bezahlbare, qualitativ hochwertige und patientenorientierte Gesundheitsversorgung. Das erfordert entschlossenes Handeln sowie vernetzte, innovative und be-reichs- sowie länderübergreifende Lösungen. Dabei sollte der Fokus stärker auf der Gesunderhaltung statt auf der reinen Krankenbehandlung liegen“, sagt die Verwaltungsratsvorsit-zende Traudel Gemmer.
„Sachsen-Anhalt ist besonders gefordert, denn hier leben anteilig so viele ältere Menschen wie in keinem anderen Bundesland. Gleichzeitig fehlen in den Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen zunehmend Fachkräfte“, ergänzt der alternierende Verwaltungsratsvorsitzende Helge Lewerenz. „Ziel muss sein, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, statt immer mehr Geld von Versicherten und Arbeitgebern in das System zu ziehen. Gut organisierte Strukturen zur Grund- und Spezialversorgung, der kluge Einsatz von Personal, weniger Bürokratie und mehr digitale Angebote helfen, die Kosten im Griff zu behalten.“
„Wir sehen uns als Brückenbauer – zwischen Versorgungsbereichen, zwischen Institutionen, zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Unser Ziel ist klar: eine Versorgung, die den Menschen dient“, betonen die Verwaltungsratsvorsitzenden im Rahmen des Symposiums.
Pflege am Menschen halten – bürokratisch entlasten und Handlungsbefugnisse schaffen
Ein weiteres zentrales Thema war das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Die gesetzlich geplante Erweiterung der Befugnisse für Pflegekräfte begrüßt der Verwaltungsrat ausdrücklich. Diese sollte sich auf alle Handlungsfelder des Berufes erstrecken. Dazu gehört ebenso, den Pflegefachpersonen in den Medizinischen Diensten die freie Wahl der Begutachtungsform zu verantworten.
Die Möglichkeiten und Potenziale der Digitalisierung sollten im Sinne der Entbürokratisierung in allen Bereichen vollumfänglich genutzt werden. Digitale Schnittstellen, die Bündelung von Prüfungen sowie eine gesetzlich auf ein notwendiges Maß begrenzte, strukturierte Pflegedokumentation sind entscheidende Hebel für Entlastungen in der pflegerischen Versorgung.
Vor diesem Hintergrund widmet sich das Kooperationsbündnis Pflege unter Federführung des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt in diesem Jahr bereits dem Thema Entbürokratisierung in der Pflege und unterstützt damit aktiv die bundesweite Initiative zur Reduzierung des Dokumentationsaufwands in Pflegeeinrichtungen.
Um eine Pflege zu Hause zu ermöglichen und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten, bedarf es zudem zwingend der Förderung von Angeboten ambulanter geriatrischer Rehabilitation.
Damit Menschen so lange wie möglich ein Leben in den eignen vier Wänden führen können, sind pflegende Angehörige eine unserer wertvollsten Ressourcen. Als Schlüssel zu einem weiterhin finanzierbaren und menschenwürdigen Pflegesystem sollte ihnen jede nur mögliche Unterstützung zuteilwerden. Der Medizinische Dienst kann hierbei unabhängig beraten und einen Mehrwert leisten.
Beratungen und Begutachtungen müssen neutral erfolgen – das sichert die Qualität der Versorgung. Nachbesserungen, die der aktuelle Gesetzesentwurf zwingend aufgreifen sollte.
Hintergrund:
Der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Er ist Teil der bundesweiten Gemeinschaft der Medizinischen Dienste. Die Organe des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Im Auftrag der Kranken- und Pflegeversicherung, der Krankenhäuser sowie des Landesministeriums führt der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt verschiedene Prüfungen, Kontrollen, Beratungen und Begutachtungen aus. Im Jahr 2024 unterstützte er mit 227.062 sozialmedizinische und pflegefachliche Empfehlungen, 124 Krankenhaus-Strukturprüfungen und 83 -Qualitätskontrollen sowie 1.347 Qualitätsprüfungen in ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen die Versorgung der Menschen im Land.