
Krankenhaus-Strukturprüfungen
Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen nach §275d SGB V
Infokasten
Neuer Begutachtungsleitfaden zur StrOPS-RL, Version 2022.1
Der Begutachtungsleitfaden wurde an die aktualisierte StrOPS-Richtlinie 2022 angepasst.
Dabei gingen die folgenden Änderungen aus dem schriftlichen Beschlussverfahren hervor:
- Die Antragsstellung zum Kode OPS 8-01a unter 2.4.3.2 Neue OPS Kodes (Seite 14) wurde an die Regelung 4.1.4 der StrOPS-RL angepasst, sodass der Kode OPS 8-01a nur als erneute oder erstmalige Leistungsvereinbarung beantragt werden kann.
- Unter 4.3. Wiederholungsprüfung nach Mitteilung der Nichteinhaltung von Strukturmerkmalen (Seite 25) wird klargestellt, dass die Begutachtung auf der Grundlage der Richtlinienversion erfolgt, auf deren Basis die vormalige Bescheinigung ausgestellt wurde.
- Aufgrund von Änderungen im OPS-Katalog 2022 entfallen die SMB 25, 34 und 39.
- Neu aufgenommen wurden die SMB 47, 48, 49 und 51.
- Redaktionelle Änderungen, insbesondere aufgrund von Anpassungen im OPS-Katalog, wurden vorgenommen an den SMB 01, 04, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 24, 27, 33, 36, 37, 40, 42, 43.
- Bei den SMB 24 und 43 erfolgte hinsichtlich der jeweiligen „Vertretung“ eine inhaltliche Änderung aufgrund einer Klarstellung des BfArM im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens der StrOPS-Richtlinie.
- Bei der SMB 31 erfolgte eine Klarstellung hinsichtlich einer möglichen Rufbereitschaft.
- Auf die Ausweisung, wann ein Strukturmerkmal jeweils im OPS-Katalog eingeführt wurde, wird zukünftig grundsätzlich verzichtet.
Erklärung KH-Strukturprüfungen
Mit dem am 01.01.2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz wurde das bisherige System der Krankenhausabrechnungsprüfungen umfassend verändert.
In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber den Medizinischen Diensten u. a. die Aufgabe übertagen, die Einhaltung von Strukturmerkmalen zu begutachten, bevor die Krankenhäuser entsprechende Leistungen abrechnen können.
Im §275d SGB V "Prüfung von Strukturmerkmalen" ist der rechtliche Rahmen der Strukturprüfungen vorgegeben.
Die Basis der zu prüfenden Strukturmerkmale bildet der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgebene Operationen- und Prozedurenschlüssel nach §301 Absatz 2 SGB V.
Grundlage der Begutachtung ist die Richtlinie nach § 283 SGB V Abs. 2 Satz 1 Nummer 3, welche vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkasse (MDS) unter Beteiligung der Medizinische Dienste sowie des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erstellt wurde.
Durch das Bundesgesundheitsministerium wurde diese Richtlinie "Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V" mit Datum vom 20.05.2021 genehmigt.
Die Richtlinie sowie deren Anlagen finden Sie auf der rechten Seite.
Relevante Antragsformulare des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt:
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- Wir bitten Sie, bis auf weiteres alle relevanten Unterlagen an die oben rechts genannte Postanschrift mit dem Zusatz "Strukturprüfung OPS" zu übermitteln.