Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen nach §275d SGB V
Erklärung KH-Strukturprüfungen
Mit dem am 01.01.2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz wurde das bisherige System der Krankenhausabrechnungsprüfungen umfassend verändert.
In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber den Medizinischen Diensten u. a. die Aufgabe übertagen, die Einhaltung von Strukturmerkmalen zu begutachten, bevor die Krankenhäuser entsprechende Leistungen abrechnen können.
Im §275d SGB V "Prüfung von Strukturmerkmalen" ist der rechtliche Rahmen der Strukturprüfungen vorgegeben.
Die Basis der zu prüfenden Strukturmerkmale bildet der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgebene Operationen- und Prozedurenschlüssel nach §301 Absatz 2 SGB V.
Grundlage der Begutachtung ist die Richtlinie nach § 283 SGB V Abs. 2 Satz 1 Nummer 3, welche vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkasse (MDS) unter Beteiligung der Medizinische Dienste sowie des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erstellt wurde.
Durch das Bundesgesundheitsministerium wurde diese Richtlinie "Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V" mit Datum vom 20.05.2021 genehmigt.
Die Richtlinie sowie deren Anlagen finden Sie auf der rechten Seite.
Infokasten
Bitte beachten Sie:
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2024 vergütungsrelevant werden. Die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS-Kodes der Anlage 2b (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b) werden auf dieser Seite veröffentlicht, wenn ein OPS-Kode der Anlage 2b vergütungsrelevant wird.
Zeitlich begrenzter Sonderhinweis zu StrOPS-Anträgen in 2022 für 2023
Text Neu Stand 27.04.2023 Rili Version 2023 genehmigt
Strukturprüfungen 2023: BMG-Genehmigung liegt vor
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21. April 2023 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen mit Maßgaben und Hinweisen genehmigt. Die entsprechend angepasste Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
Relevante Antragsformulare des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt:
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