
Leistungserbringerportal
Leistungserbringerportal für den elektronischen Datenaustausch zwischen Medizinischen Diensten und Krankenhäusern
Erklärung Leistungserbringerportal
Über das Leistungserbringerportal – kurz LE-Portal – können Krankenhäuser und der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt elektronisch Daten und Dokumente zur Abrechnungsprüfung austauschen.
- Krankenhäuser erhalten über das LE-Portal die Unterlagenanforderungen
- Sie können dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt die entsprechenden Dokumente ins Portal hochladen
- Der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt stellt Prüfanzeigen und Gutachten für stationäre Begutachtungen über das LE-Portal zur Verfügung
Das LE-Portal kann bequem über eine intuitive Web-Oberfläche im Browser bedient werden.
Voraussetzung für einen Zugang zum LE-Portal ist eine erfolgreiche Registrierung.
Alle hierfür notwendigen Dokumente und weitere Informationen zum LE-Portal erhalten Sie über die Adresse: https://www.mdportal.de
Zusätzlich gibt es eine Schnittstelle im LE-Portal für die Krankenhaussoftware. Für diese sogenannte maschinelle Nutzung ist eine Erweiterung des KIS-/Archiv-Systems notwendig. Bei Fragen kann sich Ihr KIS/Archiv-Hersteller direkt mit der IT GmbH des Medizinischen Dienstes als Betreiber des LE-Portals in Verbindung setzen.
Fragen-Antworten-Katalog
LE-Portal Dokumente
Eine umfassende Dokumentation inklusive mehrerer Videoanleitungen zum LE-Portal finden Sie auf der Seite
https://mdportal.de/helic-mdk-leportal/#/server-content/hilfedokumente.html
Die Registrierung ist auch nach dem 01.06.2022 jederzeit möglich. Hierzu sind die unter
https://mdportal.de/helic-mdk-leportal/#/server-content/registrierungsdokumente.html
angebotenen Formulare zu verwenden.
Der Medizinsiche Dienst Sachsen-Anhalt nimmt mit allen Häuser zu gegebener Zeit Kontakt auf, um die Registrierung abzustimmen und durchzuführen.
Nein, das Portal wird zum 01.07.2022 in Sachsen-Anhalt nicht produktiv eingesetzt, da aufgrund der geänderten eVV und der verpflichtenden Datenverschlüsselung noch Programmanpassungen erfolgen müssen. Deshalb werden auch nach dem 30.06.2022 alle bisher vereinbarten und eingesetzten Verfahren der Unterlagenbereitstellung (Post, E-Mail, Fax, Datenträger, HCL Notes, etc.) weiterhin und zunächst unbefristet unterstützt.
Auch hier geht der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt aktiv auf alle Krankenhäuser zu, sobald die Pilotierung erfolgreich abgeschlossen werden konnte.