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Behandlungsfehlerstatistik 2021

Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt leistet erneuten Beitrag zur Sicherheitskultur

520 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 erstellt. Neben Behandlungen und Eingriffen im medizinischen Bereich betrafen diese auch die Pflege.

 

Der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt ist im vergangenen Jahr insgesamt 520 vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern nachgegangen. Davon waren 446 vermutete Behandlungsfehler und 74 vermutete Pflegefehler. In 77,1 % aller gutachterlichen Einschätzungen lag kein Behandlungs- oder Pflegefehler vor. In 22,9 % aller Begutachtungen bestätigte sich die ursprüngliche Vermutung.

 

Im medizinischen Bereich bejahten die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt in 22,20 % der Fälle die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. In 77,8 % der Fälle bestätigte sich der Verdacht nicht.

 

Unter den bestätigten medizinischen Behandlungsfehlern stellte der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt drei sogenannte Never Events fest. Diese Ereignisse, die bei medizinischen Behandlungen unter allen Umständen vermieden werden sollten, betrafen in einem Fall ein falsches Operationsgebiet und in den anderen zwei Fällen jeweils einen vergessen Tupfer nach einer Operation. Im Vergleich zur Anzahl der insgesamt im Land durchgeführten Operationen ist der Anteil an Never-Events aber glücklicherweise sehr gering.

 

Die festgestellten Fehler betreffen die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen. Häufig vertreten sind die Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie. Hier stehen die vermuteten Behandlungsfehler oft im Zusammenhang mit Hüft- und Kniegelenksoperationen. „Wir vermuten, dass diese Verdachtsfälle zum Teil aus einer mangelnden Kommunikation zu den Behandlungen oder Eingriffen resultieren“, so Jens Hennicke, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt. „Jede Operation birgt Risiken und medizinischen Behandlungen sind auch Grenzen gesetzt. Patientinnen oder Patienten, die darüber aber nicht umfangreich aufgeklärt sind, haben Sie schnell den Verdacht, da sei etwas schiefgelaufen.“

 

Ein vermuteter Pflegefehler stand bei ungefähr jeder siebenten gutachterlichen Einschätzung im Fokus. Diese bezogen sich sowohl auf Pflegebehandlungen durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen als auch im Rahmen von Krankenhausaufenthalten. In 27 % der Verdachtsfälle bestätigten die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt die Vermutung auf einen Pflegefehler. In 73 % der Fälle war dies nicht der Fall. „Ein Pflegefehler wird am häufigsten bei der Entstehung eines Dekubitus vermutet. Das ist gut nachvollziehbar, weil diese schmerzhaften Druckgeschwüre sehr offensichtlich sind. Dennoch müssen diese nicht zwingend aus einem Pflegefehler resultieren. Der persönliche Wille des Pflegebedürftigen sowie das selbständige, teils unbewusste umlagern sind dabei ebenfalls wichtige Faktoren.“

 

Die Anzahl an vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern blieb im Vergleich zum Jahr 2020 annähernd konstant. Einige der Behandlungsfehlervorwürfe aus dem Jahr 2020 konnte der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Unterstützungsleistungen in Gesundheitsämtern, Pflegeeinrichtungen und Impfzentren allerdings erst im Jahr 2021 bewerten, wodurch diese in die Behandlungsfehlerstatistik 2021 eingehen.

 

Die Zahlen der Medizinischen Dienste zeigen nur einen Ausschnitt an Behandlungsfehlervorwürfen, mit denen sich Patientinnen und Patienten an ihre Krankenkassen wenden. Daher erlauben sie keine allgemein­gültigen Rückschlüsse auf die Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen. Wie viele Behandlungsfehler tatsächlich auftreten, bleibt unbekannt. Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädieren die Medizinischen Dienste seit Jahren für eine Sicherheitskultur, bei der Behandlungsfehler konsequent offengelegt, systematisch erfasst und ausgewertet werden. „Es geht dabei nicht um die Frage ‚Wer war das?‘, sondern um die Frage: ‚Wie können Fehler vermieden werden.‘“, macht Hennicke deutlich.

 

Hintergrund

Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Die Medizinischen Dienste können von den gesetzlichen Krankenkassen zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfs beauftragt werden. Im Jahr 2021 haben die Medizinischen Dienste bundesweit 13.050 Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen erstellt. Erste Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten ist die Krankenkasse. Das Behandlungsfehlergutachten des Medizinischen Dienstes ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei.

 

ANLAGEN

Pressemeldung Behandlungsfehlerstatistik 2021 Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt

Grafik Gesamtübersicht Sozialmedizinische Empfehlungen zu Behandlungs- und Pflegefehlern 2021

Grafik Sozialmedizinische Empfehlungen zu Behandlungs- und Pflegefehlern 2021

Grafik Bereiche vermuteter Behandlungs- und Pflegefehler 2021

Grafik Versorgungsorte vermuteter Behandlungs- und Pflegefehler 2021

Grafik Entwicklung Sozialmedizinischer Empfehlungen zu Behandlungs- und Pflegefehlern

Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den Medizinischen Dienst

Pressemappe Behandlungs- und Pflegefehlerstatistik 2021 Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt

Pressemappe Medizinischer Bund Jahresstatistik 2021 zur Behandlungsfehlerbegutachtung

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Christine Probst

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